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Zur Behandlung im Ausland

Wolfgang Reuter fragte im Plenum vom 20.04.2015 Herrn Minister Antonios Antoniadis

 

Seit einigen Monaten treten vermehrt Patienten an uns heran, die im Ausland eine medizinische Behandlung erhalten oder diese beantragt haben. Es handelt sich dabei um Patientinnen und Patienten, die eine Behandlung in der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nehmen müssen, beispielsweise im Bereich der psychischen Erkrankungen, im Bereich des Entzugs von Alkohol und Drogen oder im Bereich komplexer Krebserkrankungen, und ganz im Besonderen in der Pädiatrie.

In den meisten Fällen ist allein aus sprachlichen Gründen eine Behandlung in Deutschland unumgänglich, da adäquate Behandlungsmöglichkeiten in Belgien in deutscher Sprache nicht gewährleistet sind. Sehr oft kommt es vor, dass  die behandelnden Kliniken geografisch aus dem IZOM-Bereich herausfallen, die Behandlung also einer speziellen Genehmigung der Krankenkasse bedarf.

Diese Patienten berichten uns, dass ihnen diese Behandlungen entweder durch ihre belgischen Krankenkassen erst gar nicht genehmigt werden oder sogar bereits laufende längerfristige Behandlungen abgebrochen werden müssen, was die Betroffenen verständlicherweise vor große Probleme stellt. Offenbar berufen sich die Kassen auf eine neue Regelung des LIKIV, nach der Behandlungen im Ausland nur dann genehmigt werden, wenn keine vergleichbare Behandlung in Belgien angeboten werden kann.

Dem meist entscheidenden Aspekt wird dabei offenbar keine Rechnung mehr getragen: Patienten aus der DG entscheiden sich nämlich häufig vor allem aus sprachlichen Gründen für eine Behandlung in der Bundesrepublik. Gerade bei komplexen Erkrankungen oder im Falle von psychiatrischen Therapien ist es nicht nur von großer Bedeutung, dass der Patient versteht, was Ärzte oder Pflegefachkräfte ihm mitteilen, sondern der Patient hat unseres Erachtens sogar ein Recht darauf.

Wissend, dass Ihr Vorgänger in der letzten Legislatur mehrfach das Gespräch mit dem LIKIV gesucht hat, um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden, möchte ich Sie, Herr Minister Antoniadis, fragen:

Was haben Sie bisher unternommen, damit deutschsprachige Patienten nicht benachteiligt werden und ihnen auch weiterhin bei Bedarf eine Behandlung in deutscher Sprache in spezialisierten Einrichtungen in der BRD zuteilwerden kann, oder was gedenken Sie in Kürze zu tun?