Laut einer Studie der Tageszeitung Le Soir (23. und 24. Oktober 2021) werden in Belgien jährlich etwa 75.000 sexuelle Übergriffe gegen Frauen verübt. Nur etwa 8.000 Opfer erstatten Anzeige, davon führen nur 900 zur Verurteilung der Täter.
Dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt auch in der DG ein verbreiteter Tatbestand ist, belegen die Zahlenangaben der Jahresberichte der VoG PRISMA, dem Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Beratung.
Im fünften Kapitel des Berichts der Regierungsbildner vom 30. September 2020 wird dem Kampf gegen geschlechtsspezifische und sexuelle Gewalt die oberste Priorität eingeräumt. Dabei berufen die Regierungsbildner sich ausdrücklich auf das ‚Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt‘ vom 11. Mai 2011. Diese Konvention, die zum ersten Mal in Europa in diesen Bereichen verbindliche Rechtsnormen schafft, wurde auch vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der Sitzung vom 6. Mai 2014 ratifiziert.
Zweck des Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, jede Form von Diskriminierung der Frau zu beseitigen, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und umfassende Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung aller Opfer von Gewalt zu entwerfen. Es wurde eine internationale Expertengruppe (Grevio) ins Leben gerufen, um die Umsetzung dieser Konvention in den Unterzeichnerstaaten zu überprüfen. Dieses Gremium forderte Belgien in einem im September 2020 hinterlegten Bericht auf, mehr gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu unternehmen.
Im Mai dieses Jahres präsentierte Staatssekretärin Sarah Schlitz den ‚Nationalen Aktionsplan 2021-2025 im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt‘. Dieser ambitionierte Plan, der u.a. auch alle politischen Entscheidungsebenen in die Pflicht nimmt, soll in Kürze in Kraft treten.
Wenn es gegen die Abwendung von Gewalt geht, darf sich keiner wegducken.
Freddy Cremer für die ProDG-Fraktion