Die 7. Staatsreform

Im Augenblick bündeln die Föderalregierung und die Regierungen der Teilstaaten ihre Kräfte, um – gemeinsam mit den Parlamenten – in der zweiten Infektionswelle den Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern.
Dennoch stehen auch weitere wichtige Themen auf der politischen Agenda, etwa der Haushalt für das Jahr 2021, angesichts der Auswirkungen der Pandemie keine leichte Übung.

Auf der Tagesordnung steht aber auch die Reform der aktuellen Staatsstruktur. Paul Magnette und Alexander de Croo widmen diesem Thema eines von sechs Kapiteln in ihrem Bericht vom 30. September.

Ab 2024 soll Belgien über eine neue Staatsstruktur verfügen. In der neuen Föderalregierung wurden gleich zwei Minister, David Clarinval und Annelies Verlinden, damit beauftragt, die institutionellen Reformen und die demokratische Erneuerung auf Basis einer breiten Konsultation vorzubereiten und eine provisorische Liste der abzuändernden Verfassungsartikel aufzustellen.

Seit 1970 hat es sechs große Staatsreformen gegeben, die Belgien etappenweise in einen Föderalstaat umgewandelt haben. Es besteht gegenwärtig Konsens in der Einschätzung, dass dieser kumulativ gewachsene Staatsaufbau grundlegender Reformen bedarf. So hat auch die aktuelle Gesundheitskrise deutlich gezeigt, dass es besonders auf Ebene der geteilten Zuständigkeiten, die gemeinsam von der föderalen und der gliedstaatlichen Ebene verwaltet werden, bedeutende Reibungsverluste gibt. Ein weiteres Beispiel einer „geteilten Zuständigkeit“ ist die Beschäftigungspolitik.

Die beiden Regierungsbildner diagnostizieren in ihrem Bericht, dass es bei der anstehenden Reform zur Gewährleistung einer größtmöglichen Effizienz des politischen Handelns darum geht, homogene Kompetenzblöcke zu schaffen, die es den Gliedstaaten ermöglichen, alle Register einer Zuständigkeit in Händen zu halten, um eine auf die besonderen Bedarfe der jeweiligen Region/Gemeinschaft gerichtete Politik zu gestalten. Gleichzeitig heben die Autoren hervor, dass die Kooperation und die Solidarität zwischen den verschiedenen Ebenen eine wichtige Gelingensbedingung für das Funktionieren des belgischen Föderalstaates ist.

An dieser Debatte über die zukünftige Gestaltung des belgischen Bundesstaates werden sich selbstverständlich auch Regierung und Parlament der DG beteiligen. Dabei gilt nach wie vor die Forderung der Grundsatzerklärung vom 27. Juni 2011, dass „die Deutschsprachige Gemeinschaft ein gleichberechtigter Gliedstaat im zukünftigen Staatsgefüge sein muss.“

Für die ProDG-Fraktion Freddy Cremer, Fraktionssprecher