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Raumordnung: neue Befugnis – Wort den Parteien vom 9. Januar 2020

Raumordnung: neue Befugnis

Am 1. Januar 2020 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft die Befugnis der Raumordnung, die bislang von der Wallonischen Region (WR) in der DG ausgeübt wurde, übernommen. Diese neue Zuständigkeiten ist von grundlegender Bedeutung, denn tagtäglich kommen Menschen mit dieser in Berührung.

 

Der Transfer dieser neuen Befugnis erfolgt nach dem altbewährten Schema in drei Etappen: die ÜBERTRAGUNG, die ÜBERNAHME und die GESTALTUNG.

  1. Die erste Etappe war die ÜBERTRAGUNG nach Artikel 139 der Verfassung. Durch ein gleichlautendes Dekret, das am 29. April 2019 im PDG und am 6. Mai 2019 im Parlament der WR verabschiedet wurde, wurde die Raumordnung von der WR an die DG übertragen. Zweifellos kann man dies als wichtigen Meilenstein in der Autonomieentwicklung unserer Gemeinschaft werten. Jahrzehntelang hatten sich Politiker aus unserer Gemeinschaft für die Übertragung dieses zentralen politischen Bereichs eingesetzt.
  2. Die zweite Phase stand vor einem Monat auf der Agenda des DG-Parlaments. Durch das Programmdekret wurde die ÜBERNAHME der neuen Befugnis geregelt. In dieser Phase beschränkte man sich auf kurzfristige technische und inhaltliche Anpassungen. In dieser Phase geht es vorrangig darum, dass die Kontinuität im Sinne der Rechtsnachfolge und der Rechtssicherheit gewährleistet ist. Doch hierbei handelt es sich lediglich um eine Übergangsphase und keineswegs um einen Abschluss.
  3. Denn es folgt die alles entscheidende dritte Etappe, die GESTALTUNG der neuen Zuständigkeit. Die Übertragung ist kein Selbstzweck. Im Gegenteil, es ist ein Mittel zum Zweck. Und welches ist dieser Zweck? Die neue Zuständigkeit soll innovativ und kreativ so gestaltet werden, dass ein echter Mehrwert für die Bevölkerung unserer Gemeinschaft durch die Übertragung entsteht. Darauf, und nur darauf, kommt es an. Doch dies braucht Zeit und viel Expertise.

Daher wurde unmittelbar nach den Wahlen eine Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Aufgabe darin besteht, für die Raumordnung richtungsweisende Ziele und Perspektiven zu entwickeln, die sich passgenau an den Belangen der Menschen in unserer Gemeinschaft orientieren.

Neben den Fraktionen und den Sozialpartnern sind auch alle neun Gemeinden in dieser Arbeitsgruppe vertreten und selbstverständlich werden alle relevanten Akteure und Experten in die Arbeiten dieser AG einbezogen.

Die ProDG-Fraktion wünscht allen Personen, die mit der Ausarbeitung einer Gesamtvision für die Raumordnung betraut sind, viele zündende und kreative Ideen.

Freddy CREMER

für die ProDG-Fraktion im PDG