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Pressemitteilung: ProDG gegen Prosumertarif!

ProDG gegen Prosumertarif!

In der wallonischen Region (WR) möchte die Energiemarktregulierungsbehörde (Cwape) für alle Besitzer einer dezentralen Stromerzeugungsanlage (Photovoltaik-Anlage) zum 01. Mai 2020 den Prosumertarif (= eine kapazitätsgebundene Netzgebühr) einführen. Die Höhe der Gebühr soll je nach der Größe der PV-Anlage, sprich der Leistung des Wechselrichters, bei  ca. 300 € – 2.000 € jährlich liegen. Ursprünglich sollte dieser Tarif bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Termin wurde jedoch auf den 1. Mai 2020 verlegt. Die Einführung ist schon seit mehreren Jahren geplant und wurde immer wieder seitens der WR verschoben. Dieses ständige Hin und Her hat die Besitzer von PV-Anlagen total verunsichert, zumal jetzt auch noch bekannt wurde, dass die PV-Anlagenbesitzer durch die Installation eines „Double-Flux“-Zählers (auch Zweirichtungszähler -ZRZ- genannt) die Höhe des Prosumertarifs eventuell hätten reduzieren können. Da diese Möglichkeit jedoch viel zu spät kommuniziert wurde, wird den PV-Anlagenbesitzern die Möglichkeit entzogen die Höhe des Prosumertarifs zu reduzieren. Man muss wissen, dass die Installation des ZRZ zum Zeitpunkt der jährlichen Stromzählerablesung erfolgen sollte (das ist wichtig, da sonst die durch den rückwärts drehenden Stromzähler angesparten Kilowattstunden -kWh- verloren gehen) und ferner ist da noch eine ca. 6 monatige Vorlaufzeit für die Installation des ZRZ seitens Ores zu berücksichtigen. Man hätte die PV-Anlagenbesitzer mindestens 1 Jahr vor Einführung des Prosumertarifs über die Kostensenkungsmöglichkeiten durch den Einbau des ZRZ informieren müssen! Hinzu kommt, dass das durch Minister Antoine (CDH) im Jahre 2007 eingeführte System zur Förderung der PV-Anlagen ein wahres Verwaltungsmonster ist! Dieses System bietet außerdem keine Lösung für die Nutzung des Stromnetzes an und sieht somit keine Vergütung für den zu viel eingespeisten Strom seitens der PV-Anlagenbesitzer vor. Ferner versprach Minister Antoine damals eine Förderung der PV-Anlagen durch die sogenannten „grünen Zertifikate“ für die Dauer von 15 Jahren. Dies wurde von der WR groß angekündigt, trotzdem brach die WR einseitig dieses Versprechen und reduzierte die Vergütung auf nur noch 10 Jahre.

ProDG ist nicht einverstanden mit der Einführung des Prosumertarifs, weil der Prosumertarif überhaupt keine Lenkungsfunktion hat und nicht die Ungerechtigkeit der fehlenden Vergütung des zu viel eingespeisten Stroms behebt. Ganz im Gegenteil! Es ist zu befürchten, dass viele PV-Anlagenbesitzer ihre Anlage abklemmen bzw. das nur noch wenige Bürger in neue Anlagen, sprich erneuerbare Energien, investieren werden!

ProDG fordert deshalb den Wechsel zu einem System mit Lenkungsfunktion, bei dem der tagsüber produzierte und selbst genutzte Strom weiterhin kostenlos bleibt, d.h. auch keine Netzgebühr anfällt. Für den nachts verbrauchten Strom müssten die PV-Anlagenbesitzer die normalen Stromtarife inkl. Netzgebühr zahlen und für den zu viel eingespeisten Strom erhielten sie eine Vergütung pro kWh.

Durch dieses System hätte man, im Gegensatz zum Prosumertarif, eine Lenkungsfunktion, sprich es würde sich lohnen den produzierten Strom, durch intelligente Steuerung, tagsüber direkt zu nutzen bzw. in einer hauseigenen Batterie zu speichern und nachts zu verbrauchen.

Da diese Zähler aber sowieso, ab Januar 2023, seitens des Netzbetreibers Ores in allen Haushalten eingebaut werden sollen, könnte die WR die Zeit nutzen um dieses neue Konzept in vernünftige nachvollziehbare Gesetzestexte, mit einer klaren Linie für die PV-Anlagenbetreiber, zu schweißen.

Das neue System könnte dann am 1. Januar 2025 in Kraft treten und würde allen Beteiligten die nötige Vorbereitungszeit für die Umstellung gewähren. Die jetzige Rot-Blau-Grüne-Parlamentsmehrheit in der WR hatte ja sowieso in ihrem Koalitionsabkommen versprochen, die Netzgebühr erst zu diesem Zeitpunkt einzuführen.

Da man einen kompletten Systemwechsel vornehmen würde, wäre die WR auch nicht mehr an den Beschluss des Staatsrates gebunden. Denn dieser hatte ja entschieden, dass die Cwape, wegen der fehlenden Netzbeteiligung der PV-Anlagenbesitzer, eigenmächtig den Prosumertarif einführen kann.

Durch diese Lenkungsfunktion würde man zudem weniger Kraftwerke benötigen, da der Gesamtverbrauch zu Spitzenzeiten reduziert würde. Dadurch würde die allgemeine Sicherheit erhöht, da das eine oder andere Atomkraftwerk schneller vom Netz genommen werden könnte. Ferner würden die Gesamtstromproduktionskosten reduziert, denn weniger Kraftwerke verursachen auch weniger Kosten!

Ludwig Gielen

ProDG-Vorstandsmitglied

Effektives Mitglied der AG Energie und Wohnungsbau