Schülern die Orientierung erleichtern

Die Frage „Was willst du später denn mal werden?“ dürfte vermutlich jedem als Kind oder Jugendlicher gestellt worden sein. Vor über zehn Jahren verabschiedete die Regierung der DG den Rahmenplan „Schulische Berufsvorbereitung und Berufsorientierung“. Dieser Plan soll Schülern bereits in jungen Jahren eine gute und fundierte Berufsorientierung ermöglichen.

In der Tat ist es für viele Jugendliche nicht einfach, sich für einen Beruf, eine Ausbildung oder ein Studium zu entscheiden. Mit dieser Entscheidung werden schließlich die Weichen für die eigene Zukunft gestellt. Neben dem persönlichen Entscheidungsdruck kommen vielfach noch Erwartungen der Eltern, der Lehrer und des sozialen Umfelds hinzu. Diese Feststellungen schickte die PDG-Abgeordnete Kathy Elsen (ProDG) einer schriftliche Anfrage an Ministerin Isabelle Weykmans (PFF) zur schulischen Berufsorientierung voraus. Der Bedeutung von Berufsorientierungsangeboten sei man sich bereits vor zehn Jahren bewusst gewesen, jedoch habe sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, dass es erheblichen Verbesserungsbedarf gebe, so Kathy Elsen. Zwar gebe es in der DG ein reichhaltiges Angebot an Berufsorientierungsangeboten. Was jedoch fehle, sei der verbindliche rote Faden, um eine größtmögliche Bildungsgerechtigkeit zu schaffen. In einer Regierungsmitteilung vom 18. Mai 2022 habe Ministerin Weykmans bekannt gegeben, die Rahmenpläne für die Berufsorientierung anpassen zu wollen. Diesbezüglich erkundigte sich die ProDG-Politikerin bei der Ministerin nach dem Stand der Anpassungen und was die Regierung gedenke als nächste Schritte zu unternehmen.

In ihrer Antwort listete Ministerin Weykmans eine Reihe bereits getroffener Maßnahmen auf. So habe sich im Frühjahr 2021 ein breit aufgestellter Begleitausschuss zusammengefunden, um das vorgeschlagene Konzept zur Beruflichen Orientierung (BO) mit seinen Komponenten kritisch zu begleiten. Diese sogenannte Denkfabrik involviere alle Akteure aus dem Bildungs- und Wirtschaftssektor, sowie alle Anbieter berufsorientierender Inhalte in die fachliche Diskussion um Bedarfe und Herausforderungen des neuen Konzeptes.

Herausgekommen sei ein angepasstes Konzept mit fünf Arbeitspaketen, die Schülern den Kompetenzerwerb im Bereich der BO ermöglichen sollten. Dabei handele es sich um die begleitete Selbstreflexion, Berufs- und Betriebserkundungen, Hospitation und Praktikum, Schülerportfolio, sowie die Entwicklung eines schulinternen Konzeptes. Angereichert durch konstruktive Bemerkungen und Ideen der beteiligten Träger ginge es ab diesem Zeitpunkt in die konzeptionelle Umsetzungsphase der einzelnen Bestandteile über. Auch hier sei partizipativ und lösungsorientiert mit den Schulakteuren, dem Arbeitsamt der DG (ADG) und schulexternen Trägern von BO-Angeboten weiter konzertiert worden. Im Mai habe es zudem Workshops mit Akteuren der Schulen des Freien Subventionierten Unterrichtswesens (FSU) und der Regelsekundarschulen des Gemeinschaftsunterrichtswesens (GUW) stattgefunden. Sowohl das FSU als auch das GUW standen, laut Ministerin, der Thematik „Berufliche Orientierung in den Schulen“ grundsätzlich positiv gegenüber. Ihre Bedenken bezögen sich hauptsächlich auf den organisatorischen Mehraufwand. Auch pädagogische Fragen bezüglich Bewertung, inhomogener Klassen und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf seien geäußert worden.

Am 22. Juni sei dann ein Workshop im ADG organisiert worden, wo alle Anbieter berufsorientierender Thematik gemeinsam mit den Schulnetzen und den Wirtschaftsakteuren zusammentrafen. Die Ergebnisse aus diesem Workshop seien der Startschuss gewesen für den Fachbereich Berufliche Orientierung des ADG umfangreiche, konzeptionelle und inhaltliche Anpassungen des BO-Angebots vorzunehmen. In ihrer nunmehr koordinierenden Rolle als Verbindungsglied zwischen Schulen, Ministerium und externen Anbietern von BO seien sie dabei, eine neue Plattform zu konzipieren, die passgenaue Angebote, umfangreiches Material für Schulen aber auch für Arbeitgeber sammelten. Trotz der begleitenden Angebote bleibe jedoch der Bildungsauftrag bei den Schulen und sie könnten weiterhin die Vermittlung der im Rahmenplan definierten Kompetenzen gemäß der pädagogischen Freiheit selbständig gestalten.

Eingeführt werde der neue Rahmenplan im Schuljahr 2023-2024. Hier soll den Sekundarschulen ermöglicht werden, erste Angebote durchzuführen, um schrittweise das schulinterne Konzept auszuarbeiten im Hinblick auf die komplette Umsetzung ab Schuljahr 2024-25. Für die Primarschulen soll die vollständige Umsetzung bereits mit dem Inkrafttreten des Rahmenplans im Schuljahr 2023-2024 erfolgen.

GrenzEcho am 12.01.2023