Der wallonische Ministerpräsident Elio Di Rupo (PS) würdigte bei dem Treffen „die Qualität der herzlichen und brüderlichen Beziehungen“, die die DG und die Wallonie verbinde: „Wir teilen den gemeinsamen Willen, unsere Zusammenarbeit zu verstärken, um allen unseren Mitbürgern ein angenehmes und wohlhabendes Lebensumfeld zu bieten. Die Herausforderungen, denen wir gegenüberstehen, erfordern konzertierte, kohärente und komplementäre Antworten zum Nutzen der Einwohner der Wallonie.“
Auf Nachfrage des Grenz-Echo beleuchtet Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) einige Ergebnisse des Treffens etwas näher. So etwa, was es mit dem „Transfer der Zuständigkeit für die Fusion von Gemeinden“ auf sich hat:
Wie der Ministerpräsident erläuterte, umfasst die Zuständigkeit über die Gemeinden mehrere Kapitel. Dazu gehört die Organisation, die Finanzierung sowie die Aufsicht über die Gemeinden. Diese Kompetenzen sind im Laufe der Jahre schon übertragen worden. Jene, die noch nicht übertragen wurden und Gegenstand der Verhandlungen waren, sind die Regelung der Ausgaben für Gemeindewahlen und die Möglichkeit zur Fusion von Gemeinden. Der Grund, warum die Übertragung dieser beiden Rest-Zuständigkeiten auf der Agenda des Treffens standen, war, dass im Verlauf einer vorwiegend juristischen Debatte festgestellt wurde, dass die Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft die einzigen Gemeinden in Belgien sind, die – selbst wenn Sie es wollten – nicht fusionieren dürften. Warum? Weil die Wallonische Region, als sie den Rahmen für die Fusion von Gemeinden geschaffen hat, Die deutschsprachigen Gemeinden herausgenommen hat. Das heißt, die Gesetzgebung der wallonischen Region gilt nur für die frankofonen Gemeinden. Die Gemeinden der DG habe man herausgenommen mit dem Argument, dass die DG ja schon für den größten Teil zuständig seien. Dadurch, dass aber diese Zuständigkeiten nicht übertragen wurden, entstand ein sogenanntes „vide Juridique“, also eine Unmöglichkeit für die Gemeinden, eine Fusion auch nur in Erwägung zu ziehen. Um diese Gesetzeslücke zu füllen, hat jetzt die Wallonische Region entschieden, der DG die Kompetenz zu übertragen, damit sie den Rahmen für mögliche Gemeindefusionen schaffen kann. „Das hat aber nicht automatisch zur Folge, dass wir zum Beispiel sagen dürfen: Zwei Gemeinden müssen fusionieren. Wir legen lediglich den Rahmen dafür fest, unter welchen Bedingungen sie fusionieren können, wenn sie das wollen“, so der Ministerpräsident. Zudem hätte die DG theoretisch auch die Möglichkeit, Anreize zu schaffen für Gemeinden die daran ein Interesse bekunden würden. Das seien meist finanzielle Anreize, wie beispielsweise eine höhere Dotation während einiger Jahre, um den fusionierten Gemeinden den Start und den Aufbau einer neuen Struktur zu vereinfachen. Allerdings habe er keine Kenntnis von fusionswilligen Gemeinden, stellte Oliver Paasch klar. „Es ist noch keine Gemeinde an uns herangetreten mit der Frage, wie und wo und unter welchen Bedingungen man denn fusionieren könnte. Ich weiß nicht, ob es eine solche Bereitschaft gibt. Wahrscheinlich nicht. Ich habe jedenfalls nichts dergleichen gehört.“
Abschließend betonte der Regierungschef, ebenso wichtig wie die besprochenen Zuständigkeiten übertragen und für mehr Kohärenz gesorgt zu haben, sei, dass in allen anderen Bereichen weiterhin eng zusammengearbeitet werde.
Es gebe aber auf der anderen Seite immer auch Dossiers, in denen man nicht einer Meinung sei. Beispielsweise die Straße N62. „Wir haben im Parlament sogar eine Resolution verabschiedet, in der wir fordern, dass da etwas unternommen wird, um für Entlastung zu sorgen auf dieser Straße. Das ist ein offener Streit. Da haben wir völlig unterschiedliche Positionen. also diese Dinge gibt es auch, aber wichtig ist trotz allem, dass man konstruktiv und positiv miteinander zusammenarbeitet.“
GrenzEcho am 03.02.2023