In einer Pressemitteilung aus ihrem Kabinett kündigt die für Kinderbetreuung zuständige Ministerin Lydia Klinkenberg (ProDG) an, dass in Kürze aus dem Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB) eine paragemeinschaftliche Einrichtung werde. Diese soll dann ebenfalls die Beratung und Begleitung der selbstständigen (Co-)Tagesmütter und -väter sowie der Tagesmütterhäuser übernehmen. Im Zuge des laufenden Reformprozesses in der Kleinkindbetreuung habe die Ministerin erste Anpassungen der entsprechenden Regeltexte auf den Weg gebracht, heißt es weiter.
Seit dem 1. Januar 2023 erhalten demnach selbstständige Tagesmütter und -väter (STM) einen höheren Zuschuss für Funktionskosten, wenn sie mehr als vier Kleinkinder gleichzeitig betreuen. Auch die Bezuschussung der Tagesmütterhäuser werde angepasst, wenn mehr als zwölf Kleinkinder gleichzeitig betreut werden könnten. So gewähre sie den Zuschuss für Funktions- und Mietkosten für bis zu sechs Plätze, wenn die selbstständige Tagesmutter oder der Tagesvater die entsprechende Genehmigung erhalten habe. „Für die selbstständigen Strukturen bedeutet das erneut eine finanzielle Aufwertung. Bislang war es so, dass der Funktionszuschuss für maximal vier Betreuungsplätze gewährt wurde, auch wenn die Tagesmütter und -väter im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Betreuungskapazität bis zu sechs Kleinkinder gleichzeitig betreuten“, wird Klinkenberg zitiert.
Auch der jährliche Zuschuss in Höhe von 2.405,55 Euro (indexiert), den die Tagesmütterhäuser pro Platz erhalten, könne zukünftig statt für maximal zwölf Betreuungsplätze für bis zu 18 Betreuungsplätze pro Tagesmütterhaus gewährt werden wenn die Bedingungen für eine Ausdehnung der Betreuungskapazität erfüllt werden können (z.B. festgelegte Mindestfläche pro betreutes Kind). Voraussetzung sei auch hier, dass die entsprechende Genehmigung erteilt werde.
Die Ministerin knüpft die erweiterte Bezuschussung für Tagesmütter und -väter sowie für Tagesmütterhäuser an eine Mindestauslastung: Die Betreuungsplätze, die im Rahmen einer Ausdehnung der Höchstanzahl der Kleinkinder, die gleichzeitig betreut werden dürfen, angeboten werden, müssten im Jahresdurchschnitt jeweils an mindestens zwei Tagen pro Woche durch eine Ganztagsbetreuung belegt sein.
Mit rund 80 Prozent betreue schon jetzt ein Großteil der selbstständigen Tagesmütter und -väter mittels einer Genehmigung mehr als vier Kleinkinder gleichzeitig. Unverändert bleibe auch, dass die Tagesmütter und -väter im ersten Jahr ihrer Tätigkeit maximal vier Kleinkinder gleichzeitig betreuen dürften. Es werde auch weiterhin möglich sein, zusätzlich zu den Kleinkindern (0-3 Jahre) zwei Kinder zwischen drei und zwölf Jahren zu betreuen.
Ministerin Lydia Klinkenberg erklärt außerdem: „Seit der Einführung des Miet- und Funktionszuschusses im Jahr 2021 hat sich beispielsweise die Anzahl der Co-Tagesmütter fast verzehnfacht. Anfang 2021 waren es noch zwei. Inzwischen zählen wir 19 Co-Tagesmütter und -väter. Wir hoffen mit der Anhebung der Bezuschussung einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, sich für den Beruf der selbstständigen Tagesmutter/des selbstständigen Tagesvaters zu entscheiden. Die ostbelgische Kinderbetreuungslandschaft lebt von einem guten Mix aus konventionierten und selbstständigen Tagesmüttern, Co-Strukturen, Tagesmütterhäusern und Krippen, aus dem die Eltern, ihren Bedürfnissen entsprechend, das für sie passende Angebot wählen können. Die Regierung fördert daher alle Strukturen gleichermaßen.“
Außerdem lege sie fest, dass die Anerkennung der selbstständigen Tagesmütter und -väter bis zum Pensionsalter gelte und nicht mehr alle sechs Jahre erneuert werden müsse. „Damit möchten wir den administrativen Aufwand für die selbstständigen Tagesmütter und -väter reduzieren“, erklärt die DG-Ministerin zu dieser Maßnahme.
GrenzEcho am 04.01.2023