Sie „bereichern mit ihrem vielfältigen Angebot für alle Altersklassen unsere Bildungslandschaft. Zur Durchführung der Angebote stellt die DG den Einrichtungen erhebliche Fördermittel zur Verfügung. Diese werden wir zukünftig erhöhen, damit die Angebote in ihrer Vielfalt und Qualität aufrechterhalten werden können. Durch die Coronakrise, rückläufige Mitgliedsbeiträge und fehlende Unterstützung einiger Mutterorganisationen wurden die Einrichtungen vor finanzielle Herausforderungen gestellt“, erläutert Bildungsministerin Lydia Klinkenberg (ProDG) in einer Pressemitteilung.
Neu ist seit Anfang des Jahres 2023 eine Zusatzpauschale in Höhe von 20.000 Euro.
Bereits in der Regierungserklärung vom 19. September 2022 habe die Regierung mitgeteilt, alle Zuwendungen an die Einrichtungen des nicht kommerziellen Sektors um 6,25 % zu erhöhen. Grund dafür waren die hohe Inflation und die steigenden Energiekosten. Zu den betroffenen Einrichtungen gehörten ebenfalls die Erwachsenenbildungsorganisationen. Neu hinzu komme seit dem 1. Januar 2023 eine Zusatzpauschale von 20.000 Euro für große Einrichtungen, die jährlich mindestens 2.000 Weiterbildungsstunden durchführen und über mindestens 1,5 vollzeitäquivalente Mitarbeiter (VZÄ) verfügen. Wie die Bildungsministerin erklärt, haben derzeit fünf der insgesamt zwölf Einrichtungen Anspruch auf diese Zusatzpauschale: „Mit den zusätzlichen Mitteln, die wir zur Verfügung stellen, tragen wir der Tatsache Rechnung, dass Einrichtungen, die mehr Weiterbildungsstunden anbieten, auch höhere Funktions- und Personalkosten zu tragen haben.“ Die Ministerin fügt hinzu: „Außerdem schaffen wir eine Anreizfinanzierung für Einrichtungen, die sich dazu entschließen, zu fusionieren. Dies ist als Angebot zu verstehen. Dadurch erhoffe ich mir eine Stärkung der Erwachsenenbildungseinrichtungen.“ Im Falle einer Fusion würden die zum Zeitpunkt der Fusion geltenden jährlichen Pauschalförderungen der betreffenden Einrichtungen der Erwachsenenbildung addiert und um einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro erhöht. Dieser Betrag belaufe sich auf 20.000 Euro, wenn die fusionierte Einrichtung jährlich mindestens 10.000 Weiterbildungsstunden durchführt und mindestens über vier VZÄ verfügt, die im Erwachsenenbildungsbereich tätig sind, heißt es in der Pressemitteilung.
GrenzEcho am 16.03.2023