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OIKOS

Stellungnahme von Liesa Scholzen in der Sitzung von Ausschuss IV am 11. Mai 2016

Einen Geschäftsführungsvertrag mit einer bekannten und sehr engagierten Einrichtung auslaufen zu lassen … das fällt niemandem leicht. Das ist eine sehr schwierige Entscheidung – zumal im kleinen Ostbelgien, wo man die Verantwortlichen und deren Mitstreiter auch noch persönlich sehr gut kennt. Aber wir sind verantwortlich dafür, dass die Qualität unserer Dienstleistungen garantiert ist.

Das vom Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland, dessen Expertise nicht in Zweifel gezogen werden kann, durchgeführte Audit der von OIKOS angebotenen Dienstleistungen im Jugendhilfebereich ist sehr schlecht ausgefallen. Das Fazit der unabhängigen Auditoren ist eindeutig: OIKOS entspricht im Rahmen seiner stationären Jugendhilfeangebote  nicht den allgemeinen heutigen Anforderungen an einem Jugendhilfeeinrichtung. Die einzige qualifizierte Einrichtung in unserer Gemeinschaft, die in der Lage wäre, dieses Audit aus fachlicher Sicht anzuzweifeln, ist der Fachbereich Jugendhilfe der DG. Das Fazit der Jugendhilfe fällt jedoch noch drastischer aus und kommt zu einer eindeutigen Schlussfolgerung: „OIKOS erfüllt nicht die aktuellen Anforderungen der Jugendhilfe und lässt auch nicht die Voraussetzungen erkennen, diesen zukünftig gerecht werden zu können.“
Deshalb empfiehlt die Jugendhilfe der DG der Regierung: „keinen neuen Geschäftsführungsvertrag zwecks Leistungs­vereinbarung für die Jugendhilfe mit dem Träger OIKOS abzuschließen.“

Aus all diesen Gründen können wir die Entscheidung des Ministers rational nachvollziehen. Eines würden wir jedoch nicht akzeptieren und zwar, wenn aus der fachlich begründeten Entscheidung, den Geschäftsführungsvertrag mit OIKOS zu beenden, im Nachhinein eine Sparmaßnahme würde.