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Ausnahmeregel für den kleinen Grenzverkehr ab sofort rechtskräftig!

Die gesamte DG wurde als Grenzregion eingestuft. Das war ein wirklich harter Kampf für uns Ostbelgier, diese Regel durchzubekommen!

Wir dürfen uns weiterhin ohne Einschränkungen und Angabe von Gründen für 48 Stunden ins benachbarte Ausland begeben.

Achtung: diese Ausnahme gilt nur für uns – beziehungsweise für Grenzgänger. Um zu bestätigen, dass man Grenzgänger ist, sollte man ein Formular bei sich tragen.

Das Formular muss nur einmal ausgefüllt werden. Es braucht von niemanden bestätigt zu werden. Anbei finden Sie den entsprechenden Link:

https://d34j62pglfm3rr.cloudfront.net/downloads/20210126_BU_Verklaring_op_eer_Finaal_DE_Goedgekeurd_Blanco.pdf

Zudem finden Sie hier (im Anhang) die offizielle Pressemitteilung der AG DG-EU.