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Sonderregelung für DG-Krankenhäuser

Die ProDG-Vorsitzenden Elke Comoth und Liesa Scholzen begrüßen die breite Zustimmung fast aller Fraktionen zum erzielten Verhandlungserfolg der Regierung der DG im Rahmen der belgischen Krankenhausreform.

Die ProDG-Vorsitzenden Elke Comoth und Liesa Scholzen begrüßen die breite Zustimmung fast aller Fraktionen zum erzielten Verhandlungserfolg der Regierung der DG im Rahmen der belgischen Krankenhausreform. Dass die beiden Krankenhausstandorte Eupen und St. Vith dank der Sonderreglung auch künftig als Allgemeinkrankenhäuser anerkannt bleiben können, ist eine gute Nachricht für die gesamte Bevölkerung Ostbelgiens.

Die ProDG-Co-Vorsitzenden bedanken sich bei Gesundheitsministerin Lydia Klinkenberg für ihre kluge Verhandlungsstrategie und ihren unermüdlichen Einsatz auf Ebene der Gesundheitsminister unseres Landes.

„Es freut uns, dass die anderen Parteien die Bedeutung dieser Sonderregelung unterstreichen. Gleichzeitig darf nicht vergessen werden, dass diese Ausnahme keineswegs selbstverständlich war“, erklärt Elke Comoth.

Der ursprüngliche Expertenbericht zur Krankenhausreform sah ausdrücklich keine Ausnahmeregelungen vor – auch nicht für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Die ursprünglich vorgeschlagenen Kriterien hätten dazu geführt, dass die Krankenhäuser in St. Vith und Eupen ihren Status als Allgemeinkrankenhäuser verlieren. Damit wäre auch die wohnortnahe Akut- und Notfallversorgung in deutscher Sprache weggebrochen.

„Genau deshalb hatte Gesundheitsministerin Lydia Klinkenberg bereits zu Beginn der Verhandlungen deutlich gemacht, dass die Vorschläge der Experten für Ostbelgien nicht akzeptabel sind.“, betonen die Co-Vorsitzenden.

“Die Forderungen nach einer wohnortsnahen Gesundheits- und Akutversorgung in deutscher Sprache ist kein Nice-to-have. Die erzielte Sondergenehmigung auf Grundlage von sprachlicher und geographischer Lage, sichert die Gesundheitsversorgung der deutschsprachigen Bevölkerung Belgiens.”, ergänzt Co-Vorsitzende Liesa Scholzen.

Für ProDG ist die Arbeit jedoch noch nicht abgeschlossen.

In den kommenden Monaten müssen wichtige Detailfragen geklärt werden, insbesondere zum Leistungsangebot der künftigen Allgemeinkrankenhäuser, zu den Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Krankenhäusern und zu einer angemessenen Finanzierung kleinerer Standorte.

 

 

Wir wünschen Gesundheitsministerin Lydia Klinkenberg weiterhin viel Erfolg bei diesen wichtigen Verhandlungen.