Raum-gestaltung
Die Forderung nach der Übertragung der Raumordnung von der Wallonischen Region wurde bereits in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts gestellt. In der gemeinschaftspolitischenErklärung vom 16. September 2014 sagte Ministerpräsident Paasch, dass die Übertragung dieser Zuständigkeit für die Autonomiegestaltung von übergeordneter Bedeutung sei, wenn „wir auf Dauer ein gleichberechtigter Gliedstaat in Belgien bleiben wollen.“ Da die Raumordnung fast alle Handlungsfelder unseres Zusammenlebens betrifft – die Flächennutzungspläne, das Wohnungswesen, die Entwicklung des ostbelgischen Wirtschaftsstandortes, die Energieversorgung, den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, die Landwirtschaft, das Erscheinungsbild unserer Dörfer und Städte, die Mobilität, den Tourismus u.v.m. -, war es nur folgerichtig, dass der Prozess zur Erstellung der Zukunftsvision „Ostbelgien leben 2040“ mit der Erarbeitung eines Leitbildes der ostbelgischen Raumstrategie eng verzahnt wurde. Raumordnung ist Gestaltungspolitik.
Seit dem 1. Januar 2020 sind wir dafür zuständig, den ostbelgischen Raum nach unseren eigenen Vorstellungen zu gestalten und die Raumordnungsgesetzgebung auf die besonderen Belange unserer Gemeinschaft anzupassen.
In der Regierungserklärung vom 27. April 2026 zur Reform der Raumordnung kündigte Ministerpräsident Paasch die Hinterlegung eines vollständigen, mit zentralen Akteuren konzertierten Dekretentwurfs zur Raumordnung für den Herbst dieses Jahres an.
An dieser Stelle seien nur zwei zentrale Leitmotive dieses Entwurfs genannt.
Die Raumordnungsgesetzgebung orientiert sich am Prinzip der Nachhaltigkeit, wie sie 1992 in Rio auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung definiert wurde: ökologische, ökonomische und soziale Ziele sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Zwischen diesen drei Pfeilern muss eine Balance bestehen.
Der Gestaltung der künftigen Raumordnung liegt ein dezentrales und polyzentrisches Modellzugrunde. Bei der Gestaltung der Raumordnung werden die neun Gemeinden mehr Verantwortung und Gestaltungsspielraum für strategische Raumplanung erhalten. Dafür erhalten die Gemeinden erhöhte Personalzuschüsse und unterstützt werden sie vom Fachbereich des Ministeriums, von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft und hinsichtlich derEntwicklung und Verwaltung von Industrie- und Gewerbezonen von der SPI. Zudem soll für jede Gemeinde eine umfassende Raumdiagnose erstellt werden. Die Gemeinschaft konzentriert sich auf normative und grundlegende Aufgaben.
Die Raumordnungsgesetzgebung ist ein strategisches Vorhaben, von dem die Lebensqualität der heutigen und der kommenden Generationen abhängen wird.
Freddy Cremer, Vorsitzender der ProDG-Fraktion im PDG