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WDP Freddy Cremer 09.01.25

Der Imperativ des Sparens

Es war ein Novum in der DG. Auf einer Sondersitzung verabschiedete das PDG am 23. Dezember ein Programmdekret, indem die dekretale Grundlage für Sparmaßnahmen, die ab dem 1. Januar in Kraft treten, gelegt wurde.

Diese sind unumgänglich, denn aufgrund des maßlosen belgischen Haushaltsdefizits verlangt die EU-Kommission vom belgischen Staat Einsparungen von insgesamt 28. Milliarden Euro. Ohne grundlegende Reformen zur Sanierung der Finanzen drohen Belgien gepfefferte Sanktionen, die auch die DG hart treffen würden.

Eine erste Maßnahme ist die Streichung des Jahreszuschlags auf das Kindergeld (62,55 Euro). Abgefedert wird diese Maßnahme durch die bereits erfolgte Absenkung der Kostenbeteiligung der Eltern für die Kleinkind- und die außerschulische Betreuung sowie die Senkung der Schulkosten.

Zudem werden die monatlichen Zuschläge für Familienleistungen (für kinderreiche Familien, für Kinder mit einer Beeinträchtigung, für Voll- und Halbwaisen und die Sozialzuschläge) ab Januar um 3 Euro angehoben.

Eine zweite Maßnahme betrifft die Nichtindexierung des Pflegegelds für Senioren und der Familienleistungen in den Jahren 2025 und 2026. Dadurch entsteht ein temporärer moderater Kaufkraftverlust; die Kernleistungen werden aber nicht gekürzt.

Eine dritte Maßnahme, auf die die Regierung sich nach Verhandlungen mit zwei von drei Gewerkschaften einigte, ist die Aussetzung des variablen Teils der Jahresendprämie im Öffentlichen Dienst und im Unterrichtswesen.

Die Streichung diverser Miet- und Umzugsbeihilfen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus soll durch ein alternatives System in Form einer Sonderdotation für die beiden SIA ersetzt werden.

Eine fünfte Maßnahme sieht ein neues System der Auszahlung der Gemeinde-, der ÖSHZ- und der Wegedotation vor. Über die zukünftige Verteilung der Gemeindedotation wird die Regierung mit den neun Gemeinden verhandeln.

Der Staatsrat stellt fest, dass durch keine dieser Maßnahmen die „Stillhalteverpflichtung“ – auch Standstill-Prinzip genannt – verletzt wird. Dieses Prinzip legt fest, dass sich das Schutzniveau bezüglich des in Artikel 23 der Verfassung festgelegten „Rechts, ein menschenwürdiges Leben zu führen“ nicht erheblich verschlechtern darf. Jede einzelne Maßnahme, die das Schutzniveau verringert, muss daher nach ihrer Schwere und ihrer Verhältnismäßigkeit bewertet werden.

Diese Sparmaßnahmen sind notwendig, sozial verträglich, werden auf viele Schultern verteilt und tragen dazu bei, die Tragfähigkeit des DG-Haushalts langfristig zu sichern.

Freddy Cremer,

Sprecher der ProDG-Fraktion

im PDG