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Bankautomat: Bedürfnisse der Bürger müssen berücksichtigt werden

In der Plenarsitzung vom 26. Februar 2024 hat José Grommes zur Resolution bezüglich der Bankautomaten in der DG Stellung bezogen. Viel ist in Öffentlichkeit über die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Sauberkeit und den barrierefreien Zugang zu Bankautomaten diskutiert worden. Wir sind der Meinung: Hier braucht es klare Richtlinien und ein angemessenes Angebot, dass den Bedürfnissen der Bürger im ländlichen Raum angemessen ist.

Sehr geehrter Herr Präsident,

werte Kolleginnen und Kollegen aus Regierung und Parlament,

erlauben Sie mir zunächst, eine Kindheitsgeschichte mit Ihnen zu teilen, die verdeutlicht, welche Emotionalität das zu besprechende Thema birgt. Regelmäßig besuchte ich mit Freude meine Großmutter und da blieb es selbstverständlich nicht aus, dass ich Ihr bei der Hausarbeit unter die Arme griff. Eines Tages, beim Staubsaugen eines alten Sessels, entdeckte ich gut in  den Kissen versteckt  einen mit Geld gefüllten Umschlag. Voller Stolz überreichte ich ihn meiner Oma, die überrascht war: Ich hatte das Versteck ihres ersparten Geldes entdeckt.

Trotz der Bemühungen meiner Eltern und anderer Familienmitglieder, Oma davon zu überzeugen, ihr Geld zur Bank zu bringen, beharrte sie darauf, ihr Geld weiterhin selbst zu Hause zu verwalten. „Hier weiß ich, wo mein Geld sich befindet“, sagte sie, „hier bin ich selbst dafür verantwortlich, was mit meinem Geld passiert, und hier brauche ich niemanden zu fragen, wann und wofür ich mir Geld nehme.“ Meine Großmutter wusste noch allzu gut aus ihren Erfahrungen während des Krieges, was es bedeutet, sich selbst zu versorgen und nicht von Strom, oder anderen Annehmlichkeiten abhängig zu sein.

Diese Geschichte mag nostalgisch klingen, aber sie verdeutlicht eine grundlegende Sehnsucht: die stete und eingeschränkte Kontrolle über unser eigenes Geld und die Freiheit, darüber zu verfügen.

Die Zeiten haben sich zweifellos geändert, die Angst vor Einbrüchen  sowie wirtschaftliche und rechtliche Aspekte führen dazu, dass die Menschen ihr Geld nicht mehr zu Hause, sondern auf Konten bei Banken ihrer Wahl deponieren.

Die jüngsten Veränderungen im Bankwesen haben dazu geführt, dass wir  zunehmend darauf angewiesen sind, Geld am Automaten abzuheben. Doch gerade hier stoßen viele Bürger auf Probleme und Hindernisse.“

Mal ist der Geldautomat defekt; nach 22:00 Uhr gibt es keine Möglichkeit mehr, Geld abzuholen; der Automat ist für mich nicht zugänglich; ich fühle mich bei der Geldabhebung beobachtet; ich bin nicht mehr Herr und Meister über mein eigenes Geld – diese Klagen sind weit verbreitet und zeigen, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass jeder Bürger unabhängig von seinem Wohnort oder seinem Zugang zu digitalen Technologien, einen einfachen und sicheren Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen hat.

Der vorliegende Resolutionsvorschlag zielt darauf ab, diese Probleme anzugehen und sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Bürger, insbesondere in ländlichen Gebieten, angemessen berücksichtigt werden. Indem wir klare Richtlinien formulieren und die Ausstattung mit leicht zugänglichen Geldautomaten verbessern, tragen wir dazu bei, die finanzielle Inklusion zu fördern und die Lebensqualität in unseren Gemeinden zu verbessern.

Eine Thematik, die die Politik schon seit Monaten beschäftigt und zu der die CSP-Fraktion bereits im Mai 2022 einen Resolutionsvorschlag einreichte.

Die Mehrheitsparteien haben den nun aktuellen, von der Vivant Fraktion hinterlegten Resolutionsvorschlag dahingehend angepasst das er für alle Fraktionen konsensfähig und tragbar ist.

 

Es ist mir wichtig anzumerken, dass bestimmte Forderungen der Vivant Fraktion, wie die Aufhebung der bestehenden Obergrenze bei Bargeldzahlungen und die Verankerung des Rechts auf Zahlen mit Bargeld in der Verfassung, in diesem Resolutionsvorschlag bewusst nicht berücksichtigt wurden. Diese Entscheidung beruht auf mehreren Überlegungen.

Zum einen dient die Begrenzung von Bargeldzahlungen auf einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Geldwäsche. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme kann zwar diskutiert werden, jedoch sollten die potenziellen Auswirkungen einer Aufhebung dieser Obergrenze sorgfältig geprüft werden. Belgien ist nicht das einzige Land, das die Nutzung von Bargeld bei größeren Beiträgen gesetzlich regelt. Diese Praxis ist international verbreitet und spiegelt eine globale Tendenz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung wider.

Das Recht auf Bargeldzahlungen wird bereits durch die europäische Gesetzgebung gewährleistet, wie die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 22. März 2010 zeigt. Diese Empfehlung stellt sicher, dass Bargeld ein gesetzliches Zahlungsmittel in der Eurozone bleibt und stärkt gleichzeitig auch das Recht auf Kartenzahlungen. Aus diesem Grunde stufte die Mehrheit der Ausschussmitglieder diese Forderung als nicht relevant ein und beschloss deshalb, diese spezifischen Forderungen nicht in den vorliegenden Resolutionsvorschlag aufzunehmen.

 

Werte Kolleginnen und Kollegen, dieser Resolutionsvorschlag untermauert die bereits zahlreich getätigten Bemühungen, seitens der Bürgerinitiative Cash Bancontact, „Ja, so nicht“ in Kooperation mit der durch die Regierung der DG ins Leben gerufenen Taskforce „Bankautomaten“ der neben der Regierung, die Gemeinden des deutschen Sprachgebietes, der Ostbelgische EU-Abgeordnete und die Verbraucherschutzzentrale VoG angehören.

Bleibt mir nur noch zu erwähnen, dass die ProDG Fraktion selbstverständlich diese Resolution unterstützen wird.

Für die ProDG-Fraktion, José Grommes