Frage Nr. 1602 von Frau GÖBBELS (ProDG) an Ministerin Klinkenberg zum Stand in Bezug auf die Reform im Bereich Förderpädagogik
Allgemein beruht der Umgang mit den verschiedenen Bedürfnissen der SuS in der DG auf zwei wichtigen Eckpfeilern im Rahmen der Förderpädagogik:
• die 2009 beschlossene dekretale Verankerung der hochschwelligen Förderung mit der Gründung des ZFP und der Entsendung von Integrationslehrern an die Regelschulen zur Förderung von Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf,
• die 2015 beschlossene dekretale Grundlage für die niederschwelligen Förderung in den Regelschulen mit dem Einsatz von Förderpädagogen, die an den Regelschulen angesiedelt sind.
In Ihrer Antwort auf die Frage 1504 von Herrn Jerusalem haben Sie, Frau Ministerin, betont, dass gerade weil ein ständiger Anstieg von Anträgen zu sonderpädagogischem Förderbedarf zu beobachten ist, die Reform im Bereich der Förderpädagogik wichtig ist. In der Antwort auf meine Frage 1539 erläuterten Sie außerdem, dass es bezüglich des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im aktuellen Schuljahr 2023-2024 durch die Zusammenarbeit zwischen dem Kompetenzzentrum des Zentrums für Förderpädagogik (ZFP) und Kaleido Ostbelgien eine neue „Identifikationsphase“ anhand eines Rasters geben soll, bei der förderdiagnostische Verfahren angewandt werden.
Allgemein muss das Ziel ein effizienterer Einsatz von Ressourcen sein. Dazu wurde am 21. Dezember 2021 die Absichtserklärung zur Gründung einer unabhängigen, pluralistischen, paragemeinschaftlichen Einrichtung für Förderpädagogik unterzeichnet, in der ZFP und PDF alle Ressourcen netzunabhängig bündeln. Piller und Born bestätigten, dass es wichtig und richtig ist, die Netzlogik zu überwinden. Damit wird das Ziel verfolgt, die förderpädagogischen Ressourcen an Regelschulen zu bringen, was wiederum gewährleisten soll, dass diese sich zu inklusiven Strukturen entwickeln.
Zuletzt gab es am 9. November 2023 die Meldung über den Regierungsbeschluss zu einem Vorentwurf eines Sonderdekrets zur Schaffung eines Zentrums für inklusive Pädagogik in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Innerhalb der letzten 10 Jahre sind wir also von der Logik „Bester Förderort für jeden Schüler“ zu einer „Inklusionsorientierung“ übergangen, wobei das eine das andere natürlich nicht ausschließt, dennoch aber nuanciert, wie der neue Name der Einrichtung zeigt.
Bezüglich der Entwicklung der Reform lautet meine Frage:
– Wie ist der Stand der Dinge in Bezug auf die Schaffung des Zentrums für inklusive Pädagogik?
Antwort der Ministerin:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Vorbereitungen zur Schaffung eines neuen Zentrums für inklusive Pädagogik sind in den letzten Monaten sowohl auf rechtlicher als auch auf praktischer Ebene gut vorangeschritten.
Auf rechtlicher Ebene wurde zur Schaffung des neuen Zentrums der Entwurf eines Sonderdekrets ausgearbeitet, der zeitnah in diesem Haus hinterlegt und diskutiert werden wird. Der Dekretentwurf umfasst unter anderem die Modalitäten zur Schaffung des Zentrums, die an das Zentrum zu übertragenden Aufgaben, die Zusammensetzung und Funktionsweise des Verwaltungsrates als Schulträger und die Struktur der neuen Einrichtung.
Das neue Zentrum wird bekanntlich die Pater-Damian-Förderschule und das Zentrum für Förderpädagogik strukturell unter einer Trägerschaft zusammenführen. Damit wird die Netztrennung im Förderschulwesen überwunden und die Systemkomplexität durch die Bündelung von Ressourcen und Knowhow reduziert.
Dieses Bestreben haben beide Gründereinrichtungen auch in der Praxis verfolgt.
So wurde innerhalb des ZFP zu Beginn des Schuljahres 2023-2024 die Aufgabe der Organisation, Koordinierung und Betreuung der Integrationsprojekte von den Förderschulniederlassungen an das Kompetenzzentrum übertragen mit dem Ziel, das Spektrum an Dienstleistungen für die Regelschulen besser aufeinander abzustimmen und ihnen eine passgenauere und vielseitigere Unterstützung anzubieten. An den Regelschulen wurde in der Folge die Kooperation der Förderpädagogen, Integrationslehrer und KaleidoMitarbeiter in sogenannten Förderteams weiter vorangetrieben. Außerdem haben Kaleido und das ZFP, wie Sie bereits erwähnten, ihre Zusammenarbeit im Rahmen des Feststellungsverfahrens zum sonderpädagogischen Förderbedarf intensiviert.
Am 23. Januar 2024 haben nun zusätzlich die Schulträger des freien subventionierten Unterrichtswesens und des Gemeinschaftsunterrichtswesens auf Initiative ihrer Förderschulen eine Vereinbarung unterzeichnet, die dazu führt, dass alle Integrationskräfte fortan gemeinsam am Kompetenzzentrum angesiedelt sind und alle Integrationsprojekte künftig von dort aus koordiniert und organisiert werden.
Das bedeutet konkret, dass die Ressourcen der Pater-Damian-Förderschule für die Integration in den Dienst des Kompetenzzentrums gestellt werden und die betroffenen Personalmitglieder dort gemeinsam mit ihren Kollegen des ZFP die Integrationsprojekte betreuen. Arbeitgeber dieser Personalmitglieder bleibt der freie Schulträger. Er trägt die entsprechende dienstrechtliche Verantwortung, während das Kompetenzzentrum seinerseits für die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Tätigkeiten dieser Personalmitglieder zuständig sein wird. Die Vereinbarung umfasst hierzu notwendige administrative Vorgänge und Absprachen zu dienstrechtlichen Fragen.
Die Regelschulen wurden unlängst in einem gemeinsamen Schreiben der beiden Förderschulen über diese neue Kooperation informiert, die für sie zur Folge hat, dass sie fortan mit dem Kompetenzzentrum einen zentralen und einzigen Ansprechpartner für die Integration sowie die Beratung und Unterstützung in förderpädagogischen Fragen haben.
Die Vereinbarung setzt also die angestrebte Bündelung der Kräfte bereits vor der eigentlichen Schaffung des neuen Zentrums im Bereich der Integration in Gang im Sinne einer besseren Unterstützung der Regelschulen und damit der Schülerinnen und Schüler.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.