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UBO-Register: Vereine und Ehrenamt entlasten!

Im Januar wurde im PDG eine Resolution verabschiedet, mit der gefordert wird, dass Vereine und Ehrenamt von übermäßiger Bürokratie und Papierarbeit entlastet werden. Unter den neuen Regelungen die das UBO-Register eingeführt hat, stellen gerade kleinere VoG's vor große Herausforderungen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren aus Regierung und Parlament,

im Namen der ProDG-Fraktion möchte ich unsere uneingeschränkte Unterstützung für die von den Kollegen der PFF-Fraktion vorgelegte Resolution zum UBO-Register (Ultimate Beneficial Owner) zum Ausdruck bringen. Die Einführung und Pflege dieses Registers waren zweifellos wichtige Schritte im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, und wir erkennen die Notwendigkeit an, die Transparenz im Finanzsektor zu erhöhen.

Dennoch teilen wir die Bedenken, die in der vorgestellten Resolution hervorgehoben wurden, insbesondere in Bezug auf den bürokratischen Aufwand, den Unternehmen, Stiftungen und Vereinigungen in Belgien leisten müssen. Die jährliche Verpflichtung zur Aktualisierung des UBO-Registers, unabhängig davon, ob sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben oder nicht, erscheint als eine unnötige Belastung für die betroffenen Einrichtungen.

In Ostbelgien spielen Vereine und Vereinigungen eine wichtige Rolle, insbesondere im ehrenamtlichen Bereich, der für viele kulturelle, sportliche und soziale Angebote unverzichtbar ist. Eine Differenzierung zwischen kleinen und großen VoGs wäre sicherlich sinnvoll gewesen. Für den kleinen Sportklub, Musik- oder Karnevalsverein ist der bürokratische Aufwand unverhältnismäßig, wie ebenfalls bereits 2019 vom damaligen Senator der Deutschsprachigen Gemeinschaft Alexander Miesen in Brüssel in einer schriftlichen Frage an den zuständigen Föderalminister Alexander De Croo festgestellt wurde.

Es ist, als würde man mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Wir sehen die vorgeschlagene Änderung, die eine Aktualisierung nur bei tatsächlichen Veränderungen im Eigentumsverhältnis erfordert, als ersten sinnvollen Schritt zur Vereinfachung und Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Eine solche Maßnahme würde den Unternehmen, insbesondere den gemeinnützigen Organisationen und Vereinen, zugutekommen, und könnte ebenfalls dazu beitragen, dass sich mehr Personen bereit erklären, sich ehrenamtlich zu engagieren.

Wir schätzen die Klarheit und Zielgerichtetheit dieser Resolution. Wir als ProDG Fraktion plädieren insgesamt für die Notwendigkeit, das Leben so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Die vorgeschlagene Änderung am UBO-Register stellt dabei einen kleinen Schritt in diese Richtung dar, indem sie pragmatische Lösungen anbietet, die sowohl den regulatorischen Anforderungen entsprechen als auch den Alltag der betroffenen Organisationen erleichtern.

In Anbetracht der genannten Gründe unterstützt unsere Fraktion nachdrücklich die Annahme dieser Resolution und hofft auf eine breite Zustimmung im Interesse der Unternehmen, der Vereinswelt und der finanziellen Transparenz in Belgien.

Für die ProDG-Fraktion, José Grommes