Am 1. Januar 2024 übernimmt das Zentrum für Kinderbetreuung der DG (ZKB) alle Aufgaben der VoG RZKB in der Kinderbetreuung. Mit dieser Reform gehen grundlegende Veränderungen einher. Diese reichen von der Schaffung eines Vollstatuts für konventionierte Tagesmütter über die Anpassung der Elternbeiträge bis hin zu Neuerungen in der außerschulischen Betreuung. Laut Ministerin Lydia Klinkenberg (ProDG) bedeutet dies „eine massive und notwendige Aufwertung für den Beruf und zeitgemäße Arbeitsbedingungen“.
Pressemitteilung
Anpassung der Elternbeteiligung an den Kinderbetreuungskosten
Kleinkindbetreuung beim ZKB unterhalb des belgischen Medianeinkommens künftig kostenlos
Zum 1. Januar 2024 sieht die Regierung eine Anpassung der Elternbeiträge in der Kinderbetreuung vor. Um die Elternbeteiligung sozial gerechter zu gestalten, wird die Kleinkindbetreuung – in Kinderkrippen, Co-Initiativen und bei dem Tagesmütterdienst des ZKB (Zentrum für Kinderbetreuung) – für Familien deren jährliches Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro liegt, kostenlos. Das teilt die Ministerin für Erziehung, Lydia Klinkenberg, mit. Auch in der Außerschulischen Betreuung (AUBE) gibt es Neuerungen: Für eine einstündige Betreuung entstehen keine Kosten mehr.
Die Ministerin erklärt: „Die aktuellen Beträge, die die Eltern für die Betreuung ihres Kindes beim RZKB zahlen, stammen noch aus dem Jahr 2007 und wurden seitdem weder indexiert noch angepasst. Hinzu kommt, dass das bisherige System sehr verwaltungsintensiv ist. Wir zählen sage und schreibe 186 verschiedene Tarife in der Kleinkindbetreuung und 122 verschiedene Tarife in der AUBE. Die Regierung beabsichtigt, dass die Kinderbetreuung für alle zugänglich und bezahlbar bleibt. Konkret werden wir deshalb die Staffelung der Elternbeteiligung nach Einkommen nach dem Vorbild der skandinavischen Länder sozial gerechter gestalten. Und das ab dem 1. Januar des kommenden Jahres, wenn auch das neue Zentrum für Kinderbetreuung (ZKB) die Zuständigkeiten in der Kinderbetreuung vom RZKB übernimmt.“
Folgende Änderungen stehen bevor: Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro[1] wird die Kleinkindbetreuung bei einer (Co-)Tagesmutter oder Kinderkrippe des ZKB und in einer Kinderkrippe künftig kostenlossein. Für Haushalte, deren Einkommen über diesem mittleren Einkommen (Medianeinkommen) liegt, werden neue indexgebundene Tarifstufen eingeführt. Die Elternbeteiligung in der Kleinkindbetreuung bleibt aber weiterhin einkommensabhängig. Als Basis zu deren Berechnung dient jedoch künftig das globale steuerpflichtige Jahreseinkommen des Haushalts, das auf dem Steuerbescheid vermerkt ist und nicht mehr der monatliche Nettolohn der Erziehungsberechtigten. Auf diese Weise soll der administrative Aufwand für den Dienst und die Erziehungsberechtigten reduziert werden.
Lydia Klinkenberg fasst zusammen: „In diesem neuen System zahlen die Personen, die unter dem mittleren belgischen Medianeinkommen von 40.000 Euro liegen, nichts mehr für eine Betreuung bei einer Tagesmutter oder in einer Kinderkrippe, die die Tariftabelle anwendet. Für alle Einkommen, die darüber liegen, gelten neue Tarife. Durch die Anpassungen verringern wir den Unterschied zu den Elterntarifen bei den selbstständigen Kinderbetreuungsstrukturen, die bekanntlich höhere Tarife anwenden müssen, um kostendeckend zu arbeiten, obwohl sie ebenfalls von einer finanziellen Unterstützung pro Kinderbetreuungsplatz durch die Regierung profitieren Um weiterhin alle Betreuungsformen zu unterstützen, einen guten Mix an Angeboten zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass Eltern sich nicht aus Kostengründen gegen eine selbstständige Tagesmutter entscheiden, zahlen wir zukünftig einen Ausgleich pro Kind pro Tag.“
Zudem definiert die Regierung erstmals für die außerschulische Betreuung (AUBE) die Elternbeteiligung per Erlass. „Ab dem 1. Januar 2024 wird für alle Kinder eine Stunde Betreuung pro Tag in der außerschulischen Betreuung (AUBE) kostenlos. Egal zu welcher Einkommenskategorie die Erziehungsberechtigten gehören. Ab der zweiten Stunde wird 1 Euro pro Stunde berechnet“, teilt die Ministerin mit.
Hintergrund
Am 1. Januar 2024 übernimmt das „Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung“ alle Aufgaben der VoG RZKB in der Kinderbetreuung. Für die konventionierten Tagesmütter ergibt sich daraus ein neues Arbeitnehmerstatut: Diese Tagesmütter haben die Option, einen Arbeitnehmer-Vertrag zu erhalten, der ihnen zukünftig einen monatlich gleichbleibenden Lohn und eine umfassende soziale Absicherung ermöglicht. Sie erhalten somit einen Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst. Das bedeutet eine massive und notwendige Aufwertung für den Beruf und zeitgemäße Arbeitsbedingungen. Arbeitszeiten von über 50 Stunden sollen somit der Vergangenheit angehören. Auch alle anderen Personalmitglieder der VoG RZKB erhalten ein Vertragsangebot im öffentlichen Dienst. Durch die Gründung der neuen Einrichtung öffentlichen Rechts (ZKB) erhält das Zentrum nicht nur Planungssicherheit mit einer gesicherten Finanzierung der Kinderbetreuungsangebote, sondern ebenfalls die Möglichkeit, sich zukunftsfähig aufzustellen, den zusätzlichen Bedarf an Kinderbetreuung längerfristig abzudecken und neue bedarfsgerechte Angebote zu schaffen.
[1] Das letzte ermittelte monatliche Brutto-Medianeinkommen in Belgien liegt bei 3507 EUR (https://statbel.fgov.be/de/themen/beschaeftigung-ausbildung/verdienste-und-arbeitskosten/durchschnittliche). Um die Preissteigerungen bis zum Inkrafttreten zu berücksichtigen, wird dies in ein global steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 40.000 EUR umgewandelt.