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Raumordnung

ProDG steht in der Raumordnung für:
Bürokratie abbauen
Prozeduren vereinfachen
Verfahren beschleunigen
Eigenverantwortung stärken

Seit 2020 ist die DG für Raumordnung zuständig. Damit ist für die DG eine große Verantwortung verbunden. Die DG schafft in Zukunft den ordnungspolitischen Rahmen für das Bauen in unserer Heimat. Es muss uns gelingen, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen den berechtigten Interessen von privaten Häuslebauern, der Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes sowie dem Schutz von Klima und Artenvielfalt. Hierzu bedarf es einer neuen, eigenen, auf unsere spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten Gesetzgebung. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Gesetzgebung in einem engen Dialog mit den Gemeinden, den Sozialpartnern, Experten und der Zivilgesellschaft erarbeitet wird.

Mit Blick auf die anstehende grundlegende Reform der Raumordnung in unserer Gemeinschaft verlangen wir unter anderem:

  • Prozeduren müssen vereinfacht und harmonisiert werden. Dabei muss den Besonderheiten der einzelnen Gemeinden Rechnung getragen werden. Dorfentwicklungsstrategien müssen gezielt gefördert werden.
  • die Autonomie der Gemeinden muss erhöht werden. Die DG muss zwar einen legalen Rahmen schaffen und die Rechtsaufsicht ausüben. Aber die Gemeinden können die Bedürfnisse und Gegebenheit vor Ort am besten einschätzen. Deshalb sollte sie (und nicht die DG) in Ermessensfragen entscheiden dürfen.
  • Die Planungssicherheit für Bauwillige muss erhöht werden.
  • Die Bearbeitungsfristen müssen verkürzt werden.
  • Sektorenpläne und der Genehmigungsverfahren müssen digitalisiert