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Die DuO-Ausbildungsförderung als Mittel gegen den Fachkräftemangel!

Auszubildende, Studierende und Sekundarschüler des 7. berufsbildenden Jahres, die nicht mehr schulpflichtig sind und einen Mangelberuf in Ostbelgien erlernen, können die DuO-Ausbildungsförderung in Höhe von 350 Euro pro Monat erhalten. Auch (Zahn-)Medizinstudenten profitieren davon!

ProDG-Ministerpräsident Oliver Paasch und ProDG-Bildungsministerin Lydia Klinkenberg haben die DuO-Ausbildungsförderung geschaffen. Mit dieser zinslosen Ausbildungsförderung möchte sie zum einen mehr Kandidaten für ein Studium oder eine Ausbildung in sogenannten Mangelberufen gewinnen und diese zum anderen im Anschluss als Fachkräfte an den Standort Ostbelgien binden.

Das Darlehen ist nicht rückzahlbar, wenn die DuO-Empfänger in einem Zeitraum von zehn Jahren nach Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung während mindestens fünf Jahren mindestens einer halbzeitigen Beschäftigung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft nachgehen. Dabei muss es sich nicht um den erlernten Beruf handeln.

381 Personen erhalten die DuO-Ausbildungsförderung

Bereits im ersten Jahr ist das neue Stipendiensystem ein voller Erfolg. Die Regierung hat  381 Zusagen erteilt und plant, das System bedarfsgerecht zu erweitern.

Die ersten Auszahlungen sind rückwirkend im Dezember und Januar erfolgt.

Top 5 der Anzahl Antragsteller pro Ausbildung:

  1. Bachelor Lehramt Primar
  2. Bachelor Lehramt Kindergarten
  3. Bachelor in Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften
  4. Ärztliche Grundausbildung/Medizinstudium
  5. Public and Business Administration (duale Ausbildung)

Für diese dualen Ausbildungen gingen die meisten Anträge in folgenden Berufsbildern ein: Elektroinstallateur, Bauschreiner, Garten- und Landschaftsbauer und KFZ-Mechaniker.

 

95 Studien- und Ausbildungszweige geben im Schuljahr 2023-2024 Anrecht

  • Alle an der Autonomen Hochschule Ostbelgiens angebotenen Studiengänge
  • Die berufsbildenden Abteilungen des RSI Eupen (Sozialkosmetik ausgenommen), die Abteilung Bürokaufleute des BIB Büllingen, die Abteilungen Holztechnik, KFZ-Mechatronik und Landwirtschaft des TI St.Vith und die Abteilungen Pflegehilfe und Verwaltung/Geschäftsführung an der Maria-Goretti-Sekundarschule
  • Das staatlich anerkannte Zahnmedizinstudium gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG (im In- und Ausland)
  • Das staatlich anerkannte Medizinstudium gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG (im In- und Ausland)
  • 72 verschiedene duale Ausbildungen. Z. B. Metzger, Bäcker, Heizungsinstallateur, Optiker, Bauschreiner, Dachdecker, Gärtner und Verkäufer.
  • Die drei dualen Bachelorstudiengänge Versicherungsmakler, Buchhalter, Public and Business Administration

Welche Bedingungen muss der Antragsteller erfüllen?

  • Die Ausbildungsförderung beantragen, können alle Personen, die nicht mehr schulpflichtig sind und
    • ein Studium in der Deutschsprachigen Gemeinschaft absolvieren;
    • eine duale Ausbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft absolvieren;
    • oder das 7. Jahr einer berufsbildenden Abteilung einer Sekundarschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft besuchen.

Zusätzlich können auch Zahnmedizinstudenten und Medizinstudenten, die ihr Studium an einer staatlich anerkannten Hochschuleinrichtung in der EU, im EWR oder in der Schweiz absolvieren, die DuO-Ausbildungsförderung beantragen. Eine weitere Bedingung: Sie müssen bei der ersten Antragstellung seit mindestens 6 Monaten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen.

Der Antrag muss jährlich erneuert werden. Die Antragstellung für das kommende Schuljahr wird vom 1. Juli 2024 bis zum 15. November 2024 möglich sein.