Dieser Sonderausschuss soll die Maßnahmen und Entscheidungen genauer beleuchten, welche die Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft während der Coronakrise getroffen haben.
Im Februar 2021 soll dieser Sonderausschuss einen ersten Zwischenbericht vorlegen. Am 21. Juni 2021 soll der Endbericht folgen.
Der Sonderausschuss kann durchaus in einen Untersuchungsausschuss umgewandelt werden!
Lesen Sie mehr dazu in der Rede von unserem ProDG-Vorsitzenden Freddy Cremer.