Das vorliegende Zusammenarbeitsabkommen regelt rückwirkend zum 1. Januar 2019 im Fall überregionaler Familienkonstellationen den Austausch von Informationen zwischen den belgischen Teilstaaten und mit dem Föderalstaat. Selbst wenn nach wie vor gilt, dass unser Kindergelddekret dem Anspruch gerecht wird, bürokratische Hürden abzubauen und die Transparenz zu erhöhen, ist in manchen Familiensituationen eine innerbelgische Kooperation unerlässlich, um das Anrecht auf Familienleistungen zu prüfen und somit einen chancengleichen Zugang zu den ostbelgischen Familienleistungen zu garantieren. So können durch das heute zur Diskussion stehende Abkommen von Seiten des ostbelgischen Inspektionsdienstes Informationen zu Familienangehörigen, die nicht in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sind, kostenfrei angefordert werden. Die entsprechende Anfrage wird dann innerhalb von 4 Monaten bearbeitet. Gleichzeitig verpflichtet sich der ostbelgische Inspektionsdienst den anderen belgischen Diensten alle im Abkommen definierten Informationen ebenfalls zur Verfügung zu stellen. So dient das Abkommen vorrangig dem Zweck, einen möglichst zeitnahen und reibungslosen Ablauf bei der Gewährung von Familienleistungen zu garantieren und wurde entsprechend vom Rat für Familienleistungen gutgeheißen. Ich darf Ihnen daher mitteilen, dass die Mehrheitsfraktionen dem Zusammenarbeitsabkommen gerne zustimmen werden.