Mit dem nun vorliegenden Dekret-Entwurf will die DG-Regierung für mehr Klarheit sorgen und den statutarischen BRF-Personalmitgliedern mehr Rechtssicherheit gewähren:
Bezüglich des Pensions-Eintrittsalter wurden verschiedene Anpassungen festgelegt. So wird zum Beispiel die „normal gesetzliche” Pensionierung bis 2030 – schrittweise – bis zum Alter von 67 Jahren angehoben. Das Pensionsalter soll ausdrücklich an die föderalen Vorgaben angeglichen werden.
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