Es steht fest, wie der weitere Verlauf des Ausbildungsjahres für ostbelgische Auszubildende und Meisterschüler aussehen wird. Für das 1. und 2. Ausbildungsjahr der mittelständischen Ausbildung entfallen die Prüfungen. Die Prüfungen im 3. Ausbildungsjahr und in der Meisterausbildung finden statt, sofern die föderalen Bestimmungen dies zulassen. Diese Entscheidung gilt unabhängig davon, ob und wann der Unterricht in diesem Schuljahr wieder aufgenommen wird.