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Ausgeglichener Haushalt und Investitionskapazität der DG – Wort den Parteien vom 7. November 2019

Wort den Parteien

Ausgeglichener Haushalt und Investitionskapazität der DG

In genau einem Monat steht die dreitätige Haushaltsdebatte auf der politischen Agenda des Parlaments. Es ist die wichtigste Debatte im parlamentarischen Jahr, denn es gilt, das  Regierungsprogramm in konkrete Haushaltszahlen zu gießen. In der Plenarsitzung vom 14. Oktober 2019 stellte Ministerpräsident Paasch den Haushalt vor.

Aus dieser Vorstellung lassen sich folgende Schwerpunkte ableiten:

  1. Die Verschlechterung der finanzpolitischen Rahmenbedingungen für das laufende und für die kommenden Jahre – so sank beispielsweise das für Belgien prognostizierte Wirtschaftswachstum im Jahr 2019  von 1,7% auf 1,1% – hat in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Mindereinnahmen für die neue Legislaturperiode von weit über 30 Millionen Euro zur Folge. Trotz veränderter makroökonomischer Parameter wird unsere Gemeinschaft nichtsdestotrotz als einziger belgischer Gliedstaat am Ziel eines ausgeglichenen Haushalts festhalten. Das Jahr 2018 konnte sogar mit einem Überschuss von 1,1 Millionen Euro abgeschlossen werden und für die Jahre 2019 und 2020 hinterlegte die Regierung Haushalte, die im Gleichgewicht sind. Nur eine langfristige finanzpolitische Strategie, eine systematische Durchforstung aller fakultativen Ausgaben und eine klare inhaltliche Schwerpunktsetzung machen dies möglich.
  2. Es wird keine Sparmaßnahmen in den politischen Kernbereichen geben. Auch in der neuen Legislatur fließen über 70% der laufenden Ausgaben in die Bereiche Bildung, Beschäftigung und Soziales. Obwohl der Bildungshaushalt in der vergangenen Legislatur bereits um 22% erhöht wurde, werden in den Jahren 2019 und 2020 weitere 2,1 Millionen Euro in diesen Bereich investiert. Dieselbe Feststellung gilt für die Kinderbetreuung, die Sozial- und Gesundheitspolitik und für den Kultur-, Medien-, Tourismus- und Sporthaushalt.
  3. Aufgrund strenger EU-Vorgaben wird auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Investitionsfähigkeit in Infrastrukturprojekte, Ausstattungen und Ausrüstungen in den kommenden Jahren sinken. Die EU-Buchhaltungsnormen schreiben vor, dass staatliche Einrichtungen wie die DG nur laufende Haushaltsüberschüsse in Infrastruktur investieren dürfen, Abschreibungen sind nicht erlaubt. Zwar wird die DG im Jahr 2020 noch einen laufenden Haushaltsüberschuss von über 11 Millionen Euro erwirtschaften können, aber in den folgenden drei Jahren wird die Investitionsfähigkeit um etwa 40% sinken. Es ist schlecht für kommende Generationen, wenn aufgrund dieser EU-Vorgaben Abschreibungen von Zukunftsinvestitionen nicht möglich sind. Daher ist es wichtig, dass in Absprache mit allen belgischen Gliedstaaten und darüber hinaus auf EU-Ebene die Grundsatzfrage erörtert wird, wie die Investitionsfähigkeit von Staaten und Gliedstaaten verbessert werden kann.

Für die ProDG-Fraktion

Freddy Cremer