Wörtlich steht im Koalitionsabkommen, dass das „Regierungsprogramm auf der Grundlage des dritten Umsetzungsprogramms des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK III) und unter Berücksichtigung der Wahlprogramme der Koalitionspartner sowie unter Anlehnung an die Nachhaltigkeitsziele der UN ausgearbeitet“ wird.
Die Koalitionspartner vereinbarten zudem, sich konsequent für die Umsetzung der drei in diesem Hause im Frühjahr 2019 verabschiedeten Resolutionen zum Autonomieausbau einzusetzen
Diese drei Resolutionen beziehen sich auf die Stellung der deutschen Sprache in Belgien, die garantierte Vertretung der Bevölkerung des deutschen Sprachgebiets und die Autonomieentwicklung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der belgischen Staatsstruktur.