Die Krisenintervention in den Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist straff organisiert. Seit Januar 2017 soll jede Schule über einen Schulkrisenstab verfügen, der sich aus mindestens zwei Personen zusammensetzt, die vom jeweiligen Schulleiter ernannt werden. Zudem muss während der Schulöffnungszeiten stets mindestens ein Mitglied des Schulkrisenstabs vor Ort sein.