Für Personalmitglieder des Unterrichtswesens besteht seit einigen Jahren die Möglichkeit der Altersteilzeit, d.h. eine teilzeitige Disposition vor der Versetzung in den Ruhestand. Die Mitglieder des Lehrpersonals, die die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, unterrichten halbzeitig und werden darüber hinaus vom Schulträger für einen Viertel-Stundenplan für die Ausübung bestimmter pädagogisch oder administrativer Dienstleistungen eingesetzt. Besonders attraktiv macht diese Regelung, dass der Viertelstundenplan NICHT zu Lasten des Stellen- bzw. Stundenkapitals geht und dass es keine negative Auswirkungen auf die Pensionsansprüche des Personalmitgliedes gibt. Nun sprach mich eine Bekannte, die im Unterrichtswesen tätig ist, an und fragte mich, ob man an dieser Regelung etwas ändern würde. Dies wäre ihr zu Ohren gekommen.