Frage von Lydia Klinkenberg an Herrn Minister Antoniadis
in der Sitzung des Ausschusses IV vom 8. Juni 2016
Vor einigen Wochen hat sich der Ministerrat auf eine Reform des Eingliederungseinkommens geeinigt. Diese Reform sieht vor, dass Menschen, die Sozialhilfe erhalten, künftig einen Vertrag mit dem zuständigen Öffentlichen Sozialhilfezentrum abschließen müssen. Durch diesen Vertrag mit dem ÖSHZ sollen die Empfänger von Eingliederungseinkommen dazu angehalten werden, an Weiterbildungen und Ähnlichem teilzunehmen, wovon sich der zuständige Minister Borsus einen Beitrag zur sozialen und beruflichen Integration verspricht, nachdem im letzten Jahr die Zahl der Empfänger von Eingliederungseinkommen in Belgien um zwölf Prozent gestiegen war – vor allem dadurch bedingt, dass viele Menschen kein Anrecht mehr Arbeitslosengeld haben. Greifen soll die Maßnahme ab dem 1. September.
Daher meine Frage an Sie, Herr Sozialminister, inwiefern die Umsetzung dieser Reform unsere ÖSHZ vor Herausforderungen stellt und inwiefern eine entsprechende Zusammenarbeit mit den betroffenen Diensten der DG vorgesehen ist?