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Nationales Präventionsprotokoll

Liesa Scholzen stellte Minister Antoniadis in Ausschuss IV vom 13. April eine mündliche Frage zum Präventionsprotokoll:

„Am 21. März 2016 nahmen sie, Herr Minister, an der Interministerielle Konferenz Gesundheit teil. Es wurden verschiedene Maßnahmen thematisiert und beschlossen, unter anderem haben sie ein nationales Präventionsprotokoll unterschrieben. Schwerpunkte sind: Alkohol, Drogen, Ernährung, .. um nur einige zu nennen.

Seit der 6. Staatsreform ist die DG als Gemeinschaft bekanntlich integral für die Prävention zuständig. In diesem Abkommen wird nun eine enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinschaft und Föderalstaat in diesem Bereich angestrebt.

Meine Frage hierzu lautet, welche genauen Ziele wurden in diesem Protokoll festgelegt und in wieweit halten sie es für entscheidend diese Ziele in Zusammenarbeit mit dem Föderalstaat anzustreben, obwohl die Zuständigkeit erst vor kurzem an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen wurde?