Stellungnahmen der ProDG-Fraktion im Plenum vom 22. Februar 2016:
Dieses Programmdekret bietet die Gelegenheit zu tiefgreifenderen Änderungen und Anpassungen in der bestehenden Gesetzgebung. Freddy Cremer belegt das an einigen Beispielen aus den Zuständigkeitsbereichen der Ausschüsse II und III. Lydia Klinkenberg zeigt an einigen weiteren Beispielen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales auf, dass der zur Abstimmung vorliegende Programmdekretvorschlag durchaus auch fundamentale Änderungen in diesen Kompetenzbereichen enthält.
Grundsätzlich gilt: Wir befürworten Kooperation, wo es sinnvoll ist. Die Qualität und Praktikabilität müssen allerdings sehr genau im Blick behalten werden.
Die ProDG-Fraktion befürwortet Investitionen in Bildung und Gesundheit, bedarfsgerechtes Handeln, kurze Wege und Transparenz. Viele Artikel des vorliegenden Dokumentes leisten dazu einen Beitrag. Es dürfte also nicht überraschen, dass die ProDG-Fraktion dieses Programmdekret angenommen hat.