Sitzung des Ausschusses II vom 3. November 2015
Frage von Herrn Wolfgang REUTER (ProDG) an Frau Ministerin WEYKMANS zu den Auswirkungen des Urteils des Verfassungsgerichtshofs zum sogenannten „Airbag“-Dekret der Wallonischen Region
In der vergangen Woche konnten wir aus der Presse erfahren, dass die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom Verfassungsgerichtshof Recht erhält. Nun, worum geht es?
Der vorherige wallonische Beschäftigungsminister André Antoine (CDH) hat mit dem „Airbag“ Dekret der Wallonischen Region finanzielle Anreize (bis zu 12.500€) für Unternehmer geschaffen, damit diese an Weiterbildungen teilnehmen können. Aber leider erhielten nur Unternehmen aus dem frankofonen Landesteil diese Unterstützungen. Ein Unternehmer klagte gegen diese Diskriminierung und erhielt Recht! Die Verfassungsrichter folgten der Argumentation des Ministerpräsidenten Oliver Paasch und erklärten, dass das „Airbag“-Dekret eine Wirtschaftshilfe darstellt und somit eine Fördermaßnahme, welche auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anzuwenden ist. Die Unternehmer der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurden von der Wallonsichen Region übergangen.
Das „Airbag“ Dekret wird nun evaluiert und überarbeitet.
Meine Frage nun an Sie werte Frau Ministerin:
Wird in Zukunft die Deutschsprachige Gemeinschaft über ein Zusammenarbeitsabkommen mit der Wallonischen Region diese Beihilfen an die Unternehmer der Deutschsprachigen Gemeinschaft auszahlen oder wird die Wallonische Region weiterhin dafür zuständig sein?