Liesa Scholzen fragte Minister Antoniadis in der öffentlichen Kontrollsitzung von Ausschuss IV am 07. Oktober 2015:
Wie die meisten von Ihnen sicherlich wissen, hat die Beschützende Werkstätte in Meyerode seit einigen Wochen eine neue Geschäftsführerin. Diese sprach der Presse gegenüber offen über vielfältige Probleme, die in den Werkstätten anfallen, so auch die Schwierigkeit der Planungssicherheit.
Beschützende Werkstätten sollen den Einstieg in ein „normales“ Berufsleben erleichtern, müssen aber gleichzeitig profitabel arbeiten – sicherlich kein leichtes Unterfangen. Hier ist außerdem zu berücksichtigen, dass es ein gemischtes Publikum aus Angestellten geben muss und zwar solche im Rahmen einer sozio-professionellen Integrationsmaßnahme und Menschen mit einer Beeinträchtigung. Nun häufen sich in den Beschützenden Werkstätten Fälle von Angestellten, die parallel an einer geistigen Behinderung und einer psychischen Erkrankung leiden. Das Funktionieren der Werkstätte ist also keineswegs selbstverständlich oder einfach. Allerdings liefern Sie neben ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einen wichtigen sozialen Beitrag, denn Ihren Angestellten wird die Chance geboten, einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen und Geld zu verdienen.
Daher meine Frage an Sie, Herr Sozialminister, inwiefern sie Möglichkeiten sehen, die Beschützenden Werkstätten bei ihrer wichtigen Aufgabe noch besser dabei zu unterstützen, Menschen in Arbeit zu bringen, die sowohl geistige Beeinträchtigungen als auch psychische Erkrankungen aufweisen?