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Unterrichtswesen der DG: Finanzielle Entlastung von Eltern

Minister Mollers setzt auf die finanzielle Entlastung von Eltern, die frühe Förderung aller Kinder und auf Mehrsprachigkeit

Nach zwei Monaten Sommerferien beginnt am 1. September wieder die Schule. Mit dem Schulstart tritt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Reihe von Neuerungen in Kraft, die noch vor der Sommerpause im „Dekret über die Maßnahmen im Unterrichtswesen 2015“ durch das Parlament der DG verabschiedet wurden. Bildungsminister Harald Mollers treibt damit einige wegweisende Projekte, grundlegende Neuerungen und weitere Etappen zur Optimierung des Unterrichtswesens der DG voran.

Mit Blick auf den Schuljahresbeginn, der für Eltern von Grundschulkindern landesweit mit finanziellen Belastungen verbunden ist, wird ab dem 1. September in der DG eine Maßnahme in Kraft treten, die Erziehungsberechtigte erfreuen dürfte. Auf Vorschlag des Bildungsministers werden die von der DG an die Grundschulen ausgezahlten Mittel für pädagogische Zwecke mit dem Start des neuen Schuljahres deutlich erhöht.

„Ziel dieser Erhöhung ist die finanzielle Entlastung der Eltern“, so der Bildungsminister. „Bereits im letzten Schuljahr zahlte die DG pro Kindergartenkind 20 Euro und pro Primarschüler 50 Euro an die Grundschulen, was einem Gesamtbetrag von 285.910 Euro entspricht. Damit konnten wir sicherstellen, dass den Eltern von Grundschulkindern in der DG keinerlei Kosten mehr für didaktisches Material, für den Schwimmunterricht und für die Beförderung zum Schwimmbad, für Funktionskosten der Schule sowie für die Diplomausstellung in Rechnung gestellt wurden. Da wir bemüht sind, die finanzielle Entlastung der Eltern weiter voranzutreiben, wird die Kostenlosigkeit in diesem Schuljahr auf eintägige sportliche oder kulturelle Aktivitäten, die während der Schulzeit in der Grundschule stattfinden, ausgeweitet. Diese Maßnahme zur weiteren finanziellen Entlastung der Eltern bedarf natürlich einer erheblichen Erhöhung der Mittel für die Grundschulen. Der Auszahlungsbetrag beläuft sich in diesem Schuljahr insgesamt auf 540.525 Euro, was einem Beitrag von 25 Euro je Kindergartenkind und einer Verdopplung auf 100 Euro je Primarschüler entspricht.“

Erst kürzlich kritisierte der Bund der Familien bei der Veröffentlichung seiner jährlich angelegten Studie über die anfallenden Schulkosten in der Französischen Gemeinschaft, dass auf Ebene der finanziellen Entlastung der Eltern im frankophonen Landesteil kaum Fortschritte erzielt wurden. „In der Deutschsprachigen Gemeinschaft sieht die Sachlage deutlich anders aus“, entgegnet Minister Harald Mollers. „Sicher ist auch bei uns nicht alles kostenlos, aber wir haben durch die Maßnahmen von 2014 und 2015 einige gewaltige Schritte in diese Richtung getan.“

Das Dekret über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2015 enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Vorhaben. So wurde eine Gesetzesänderung des Dekrets über den Sprachengebrauch im Unterrichtswesen vorgenommen, die es Grundschulen in der DG von nun an erlaubt, in einer Pilotphase, ähnlich wie in bilingualen Kindergärten, nun auch bilingualen Unterricht in der Primarschule anzubieten. Direkt umgesetzt wird diese Maßnahme am César-Franck-Athenäum in Kelmis, wo mit Beginn des neuen Schuljahrs die drei ersten bilingualen Primarschulklassen der Deutschsprachigen Gemeinschaft eröffnet werden. Des Weiteren wird mit dem Maßnahmendekret 2015 ein neuer Beruf geschaffen: das Amt des Förderpädagogen in der Regelgrundschule. Es handelt sich hierbei um speziell ausgebildete Primarschullehrer, die im Rahmen der niederschwelligen Förderung in Regelgrundschulen Schülergruppen und einzelne Schüler mit spezifischem Förderbedarf möglichst früh beobachten. Zudem beraten und unterstützen die Förderpädagogen das Lehrpersonal bei Differenzierungs- und Fördermaßnahmen und stellen spezifische Fördermaterialien bereit.