Der Resolutionsvorschlag, den der Gemeinschaftssenator der DG im Parlament der DG zur Abstimmung bringen und an die föderalen Kammern, die Föderalregierung sowie Regierung und Parlament der Wallonischen Region richten will, ist deckungsgleich mit einigen Forderungen, die ProDG seit längerem erhebt.
Wir freuen uns, dass der Senator der DG diese Forderungen unterstützt.
Ferner betrachtet ProDG den Senat als föderale Anlaufstelle für Gemeinschaftsfragen und als Denkfabrik für eine konsequente Weiterentwicklung Belgiens zu einem modernen Föderalstaat auf der Grundlage ihrer sprachlich-kulturellen Einheiten.
Auch aus diesem Grunde begrüßt ProDG, dass diese Initiative vom Senator der DG ausgeht.
Obschon der belgische Staat in europaweit einzigartiger Weise in den letzten vierzig Jahren schon viele Schritte zur Gleichberechtigung des deutschen Sprachgebietes getan hat, stimmt ProDG der Feststellung des Senators zu, dass die Bürger des deutschen Sprachgebietes in vielen Bereichen des Alltags ihren französisch- und niederländischsprachigen Mitbürgern immer noch nicht gleichgestellt sind.
Die Zuständigkeitsübertragungen im Rahmen der sechs bisher erfolgten Staatsreformen haben in den Bereichen Sport, Kultur, Tourismus, Bildung und Ausbildung, lokale Behörden, Familie, Gesundheit und Soziales in der DG eine effiziente und langfristig angelegte Politik ermöglicht.
Es gibt allerdings immer noch große Defizite und Reibungsverluste überall dort, wo mehrere politische Instanzen, in unserem Fall die Wallonische Region und die Provinz Lüttich, sprachgrenzüberschreitend auf unserem Territorium ihre Zuständigkeiten ausüben.
Bekannteste Beispiele für derlei potenziell konfliktreiche Überschneidungen sind Raumordnung, Wohnungsbau und Provinzzuständigkeiten.
Die freie Bürgerliste ProDG fordert daher seit ihrer Gründung die Übertragung dieser Zuständigkeiten an Parlament und Regierung der DG, damit diese Aufgaben hier vor Ort zusammenhängend, effizient und vor allem bürgernah ausgeübt werden können.
Das gilt übrigens nicht nur für die oben erwähnten bekannten Zuständigkeitsbereiche, sondern in gleichem Maße auch für die Verwaltung der Regionalstraßen und gewissen Benachteiligungen bei Finanztransfers zwischen Wallonischer Region und Französischer Gemeinschaft.
Das Parlament der DG hat in seiner Grundsatzerklärung von Juni 2011 in einem breiten Konsens in all diesen Angelegenheiten Bereitschaft, und Selbstbewusstsein an den Tag gelegt, indem es betont hat, dass die DG bereit, gewillt und in der Lage ist, die Übernahme aller Zuständigkeiten mit angemessenen finanziellen Mitteln zu stemmen.
Seit einigen Jahren können wir mit Genugtuung feststellen, dass sich immer mehr namhafte Politologen der beiden großen belgischen Sprachgemeinschaften der Vision des Parlamentes der DG von einem Belgien der vier gleichberechtigten Gliedstaaten unterschiedlicher Größe anschließen.
Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang auch, dass die gesicherte Vertretung der DG in der Kammer seit Jahrzehnten einhellig von deutschsprachiger Seite gefordert wird, bisher aber immer noch nicht umgesetzt ist.
Aus all diesen Überlegungen heraus signalisiert die ProDG-Fraktion ihre Zustimmung zu dem Resolutionsvorschlag des Gemeinschaftssenators.