Ein Jahr lang hatte sich die Suche nach einer Lösung für das Problem der Unterfinanzierung der DG in die Länge gezogen, bevor vonseiten der MR der Vorschlag herangetragen wurde, durch eine Änderung des DG-Gesetzes von 1983 die föderale Dotation um sieben Millionen Euro zu erhöhen. Geld, das dringend benötigt wird.
Am Freitagnachmittag gab der föderale Ministerrat grünes Licht für den Vorentwurf eines Gesetzes aus der Feder von MR-Haushaltsminister Hervé Jamar, das die föderale Dotation für die DG um sieben Millionen Euro pro Jahr erhöht. Rein technisch wird das Gesetz vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die DG um einen Artikel 58 duodieces (lateinisch für 12) erweitert. In diesem heißt es wörtlich: Für das Haushaltsjahr 2015 wird der DG ein Betrag in Höhe von drei Millionen Euro zugestanden. Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird der DG ein Betrag in Höhe von sieben Millionen Euro gewährt.“ Unbefristet und ohne Indexierung. …