Stellungnahme von Petra Schmitz in der Plenarsitzung vom 29.6.2015
Mit dieser Anpassung wird das Ziel verfolgt, die Vergabe des Preises an zeitgemäße Erfordernisse und Herangehensweise anzupassen. Auch weiterhin müssen alle Werke in deutscher Sprache vorliegen. In allen Bereichen muss ein spezifisches Thema aus dem deutschen Sprachgebiet behandelt werden, außer im Bereich Literatur.
Das neue Dekret sieht zudem die Öffnung des Preises des Parlaments für andere Nationalitäten vor. Studienabschluss- und Diplomarbeiten waren bisher, mit Ausnahme von Doktorarbeiten, vom Wettbewerb ausgeschlossen, das soll sich nun ändern.
Auch hinsichtlich des Mediums gibt es eine Neuerung: Neben Printmedien werden nun auch Bild- und Tonmedien sowie elektronische Medien zugelassen.
Erwähnenswert ist auch, dass eine breite Öffentlichkeit angesprochen wird, denn nicht nur Wissenschaftler, sondern auch Laien sollen sich vom Preis des Parlaments angesprochen fühlen. Beide Autorengruppen haben eine reale Chance.
Künftig soll in jedem Jahr ein Preis im Fachbereich „Staatswissenschaften“ vergeben werden. Werke, welche sich auf wissenschaftlicher Basis mit der DG und ihrer Autonomie auseinandersetzen, können für unsere innere und äußere Entwicklung sehr wichtig und hilfreich sein und unser Streben nach Gleichberechtigung im Belgien von morgen wirksam unterstützen. Daher ist diese Sonderstellung des Bereiches Staatswissenschaft nicht als Abwertung der anderen Bereiche zu verstehen, sondern als ureigener Teil des Kerngeschäftes des PDG.
Angedacht ist zudem eine Schriftenreihe, in der diese prämierten Werke veröffentlicht werden: Eine neue Form der Öffentlichkeitsarbeit des Parlaments und der Sensibilisierung für unsere Sprache, Kultur und Geschichte.