Stellungnahme von Lydia Klinkenberg im Namen der Mehrheitsfraktionen zur Weiterverwendung öffentlicher Dokumente (Plenum vom 29.06.2015)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, werte Kolleginnen und Kollegen,
aus Sicht der EU weisen Informationen des öffentlichen Sektors wie z.B. zu den Themen Soziales, Wirtschaft, Geografie, Wetter, Tourismus, Geschäftsleben, Patentwesen und Bildung einen großen Nutzen als Ausgangsmaterial für neue Produkte und Dienstleistungen, insbesondere mit digitalen Inhalten, auf. Dieses Potenzial kann allerdings nur ausgeschöpft werden, wenn die Mitgliedstaaten der EU eine Nutzung dieser Informationen ermöglichen und die Bedingungen für Ihre Weiterverwendung harmonisieren – unter Berücksichtigung der zentralen Grundsätze der Nichtdiskriminierung und dem Vermeiden vom Wettbewerbsverzerrungen. Der vorliegende Dekretentwurf weitet daher den Anwendungsbereich der so genannten PSI-Richtlinie auf Forschungseinrichtungen und kulturelle Institutionen wie Museen, Bibliotheken und Archive aus. Letztlich ist die Frage der Zugänglichkeit von öffentlichen Dokumenten nämlich auch eine Frage der Transparenz. Selbstverständlich sind personenbezogene Daten, die dem Datenschutz unterliegen, oder durch Rechte des geistigen Eigentums Dritter geschützt sind von diesem Dekretentwurf ausgenommen. Darüber hinaus ist auch die Nichtzugänglichkeit von Dokumenten aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder des Geschäftsgeheimnisses vorgesehen.
Weil ich es genauer wissen wollte, habe ich mir einige Anwendungsbeispiele aus anderen Regionen angesehen, wie öffentliche Daten mit privaten Daten verknüpft werden können:
So kann beispielsweise die Verwendung geografischer Informationen der öffentlichen Hand wie Verkehrsinformation zu aktuellen Staus, Durchfahrtzeiten oder Live-Videobilder von Straßenabschnitten zu einer Optimierung der Routenplanung von mobilen Diensten wie der Müllabfuhr führen.
Ein anderes Beispiel ist die Verwendung der von einer öffentlichen Verwaltung erstellten Wetterdaten durch private Wetterdienste.
Als letztes Beispiel möchte ich die Nutzung geografischer Daten wie z.B. des Wander- und Radfahrwegenetz nennen, die für Betreiber von Tourismusportalen durchaus interessant sein können.
Zusammenfassend kann man sagen, dass der vorliegende Dekretentwurf Erleichterungen für den Verbraucher und Unternehmen aus der EU vorsieht. Das befürworten wir selbstverständlich. Der Datenschutz hingegen unterliegt strikten Regelungen. Inwiefern die Weiterverwendung von öffentlichen Dokumente aus der DG tatsächlich innovative und wertschöpfende Dienste und Produkte hervorbringen wird, bleibt abzuwarten. Ziemlich sicher ist aber jetzt schon, dass die Bereitstellung dieser Dokumente in der DG zu keinerlei Problemen führen wird. Daher wird die Mehrheit diesem Dekretentwurf gerne zustimmen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.