Eine aktuelle Frage von Friedhelm Wirtz, gestellt im Plenum vom 29.6.2015:
Wie sie der Presse entnehmen konnten, wurde im föderalen Parlament am vergangenen Dienstag, 23. Juni, über budgetäre Maßnahmen im Rahmen des „Projet de loi-programme“ debattiert, das verschiedenste Bereiche tangiert, unter anderem auch die Steuer für die interkommunalen Vereinigungen.
Diese letztgenannte Steuer soll dem Staat 230 Millionen zusätzlich pro Jahr einbringen und die Besteuerung des öffentlichen Sektors an die des privaten Sektors anpassen, indem man die Interkommunalen der Unternehmenssteuer unterwirft. Es wurden von diversen Organisationen bereits Klagen eingereicht, denn vor allem die Wasser- und Energieversorgung sind von dieser Steuer betroffen.
Die große Sorge besteht darin, dass ein Teil der budgetären Last damit auf die Gemeinden abgewälzt wird.
Daher meine Frage an den zuständigen Minister:
Welche Auswirkungen hat die Reform auf die Interkommunalen in der DG?
Die Antwort des Ministerpräsidenten in aller Kürze: Die Reform hat keine Auswirkungen auf diese Interkommunalen der DG (Die Musikakademie und die Interkommunale für das Sozial- und Gesundheitswesen der fünf Eifelgemeinden VIVIAS).