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Kampf gegen Bio-Piraterie

Weltweit agierende, in Schwellen- und Entwicklungsländern tätige Pharma-Konzerne stellen mit Hilfe von exotischen Pflanzen und dem Wissen der einheimischen Bevölkerung Medikamente her, lassen sie patentieren und sichern sich damit das Monopol auf dem Weltmarkt und natürlich die damit verbundenen hohen Gewinne.
Die eigentlichen Eigentümer des biologischen Guts, die Einheimischen, welche die Heilwirkung der Pflanzen schon lange für sich nutzen, gehen dabei meist leer aus oder – schlimmer noch – können sich die Rohstoffe nicht mehr leisten, weil die hohe Nachfrage aus den Industrieländern die Preise in die Höhe getrieben haben.
Viele Entwicklungsorganisationen werfen den Unternehmen daher zu Recht Biopiraterie vor.
Schon seit Anfang der 90er-Jahre gibt es deshalb die Idee, mit einem weltweiten Abkommen die Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern vor der Ausbeutung ihrer Ressourcen zu schützen. Aber erst nach achtzehn Jahren, im Oktober 2010 wurde endlich das sogenannte „Nagoya-Protokoll“ verabschiedet.
Darin ist festgeschrieben, dass die genetischen Ressourcen und das traditionelle Wissen, wie man aus den Pflanzen Medikamente, Kosmetika oder Pflanzenschutzmittel herstellen kann, von Firmen in Zukunft nur mit Genehmigung und bei entsprechender Gegenleistung genutzt werden dürfen.
Ob damit schon der Bio-Piraterie wirklich ein Ende gesetzt ist, sei dahingestellt, denn Rechtsstaatlichkeit und Respekt vor dem Selbstbestimmungsrecht einheimischer Gruppen sind die Grundvoraussetzung für einen wirklich gerechten Vorteilsausgleich im Sinne des Nagoya-Protokolls. Das Protokoll wird also die Situation in den Ländern, die dieses Selbstbestimmungsrecht bisher nicht respektieren, ganz sicher nicht sofort ändern, aber es gibt den betroffenen einheimischen Gruppen immerhin ein Werkzeug in die Hand, um ihre Regierungen unter Druck zu setzen. Die ProDG-Fraktion hat dem Abkommen im PDG daher mit Überzeugung zugestimmt.
Bis das Nagoya Abkommen weltweit greift, mag Brasilien in der Zwischenzeit als Vorbild dienen, dem es gelungen ist, traditionelles Wissen einheimischer Volksgemeinschaften vor dem Gewinnstreben von Pharma- oder Kosmetik-Firmen zu schützen. Wie? Brasilien hat ein Gesetz erlassen, wonach diejenigen, die einheimische Pflanzen und das Wissen um sie nutzen wollen, sich zunächst bei staatlichen Stellen melden und ein Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. So müssen sie unter anderem nachweisen, dass die einheimische Gemeinschaft die Zustimmung zur Nutzung ihrer Ressourcen gegeben hat. Diese Prüfung ist aufwendig und kann durchaus bis zur Genehmigung zwei Jahre dauern.

Alfons Velz
Fraktionsvorsitzender von ProDG
www.prodg.be