Jährlich veröffentlicht das „das Begisches Institut für Straßenverkehrssicherheit“ einen Jahresbericht. Im kürzlich veröffentlichten Bericht für das Jahr 2014 steht, dass es in Belgien im Jahr 2014 insgesamt 41.651 Unfälle mit Körperverletzungen gab. Obwohl die 18 bis 24jährigen nur 8,7% der belgischen Bevölkerung darstellen, war diese Altersklasse jährlich an etwa einem Viertel aller Verkehrsunfälle beteiligt.
Es wäre sicher eine optimale Vorbereitung auf die Aufgabe als zukünftiger Fahrer, wenn jeder Jugendliche einem fundierten theoretischen Fahrschulunterricht folgen, eine Mindestanzahl Fahrstunden bei einer anerkannten Fahrschule absolvieren und zudem noch an einem Fahrsicherheitstraining und an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen müsste. Doch all dies sieht die belgische Gesetzgebung nicht vor. Viele Jugendlichen eignen sich daher die theoretischen Kenntnisse als Autodidakten an, erlernen das Fahren mit einem nicht diplomierten Fahrbegleiter, nehmen nie an einem Fahrsicherheitstraining teil und verfügen in vielen Fällen nicht einmal über Grundkenntnisse im Bereich der Ersten Hilfe.
Dass dieser Mangelsituation mit dem vorliegenden Dekretvorschlag nicht vollständig Abhilfe geleistet wird, ist jedem bewusst.
Nichtsdestotrotz bin ich, genauso wie mein Kollege und meine Kolleginnen der Mehrheitsfraktionen in Ausschuss III, davon überzeugt, dass ein fundierter, von Fachleuten erteilter Vorbereitungskurs auf die theoretische Fahrschulprüfung und ein umfassender Erste-Hilfe-Kurs dazu beitragen können, einerseits die Fahrsicherheit zu erhšhen und andererseits das korrekte Verhalten an einem Unfallort zu erlernen.
Um diesem Aspekt der Sicherheit besser Rechnung zu tragen, haben wir in einem Abänderungsvorschlag zum Ursprungsdokument die Zahl der Kursstunden für den theoretischen Fahrschulunterricht von acht auf nunmehr 12 Kurseinheiten angehoben und die Zahl Unterrichtseinheiten für den Erste-Hilfe-Kurs von ursprünglich vier auf ebenfalls 12 Einheiten erhöht. …