Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Mitglieder der Regierung,
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Lieber Herr Frank, ja, die Wahlen vom 25. Mai 2014 geben tatsächlich hinsichtlich der Nutzung eines digitalen Wahlsystems Anlass zu ernster Kritik. Gerade deswegen war es für alle Kandidatinnen und Kandidaten und ihre Wähler wichtig, dass wir uns als Parlament im Juni 2014 die notwendige Zeit gegeben haben, die Wahlpanne im Wahlkontrollausschuss ausführlich zu untersuchen.
Denn eine solche Situation, dass 20 Magnetkarten – und damit 20 von insgesamt 42.773 Wählerstimmen – nicht lesbar gemacht werden können, darf in Zukunft unter gar keinen Umständen noch ein Mal vorkommen. Wenn der föderale Innenminister also von einer „besseren Kontrolle der Stimmabgabe“ spricht, trifft er damit in unseren Reihen auf offene Ohren.
Doch Herr Frank, wenn Sie sagen, dass ‚erhebliche’ Zweifel am Ergebnis der vergangen Wahl aufgeworfen werden müssen, muss man das – ausgehend von den gerade genannten Zahlen – relativieren. Der Wählerwille war, das können Sie nicht leugnen, zu 99,5 % nachvollziehbar! Die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Wahlergebnis durch diese 20 Karten verändert hätte, liegt bei 1 zu 48 Milliarden. Aber noch einmal in aller Deutlichkeit: In einer Demokratie muss jede Stimme nachvollziehbar sein! Und so befürworten wir auch weiterhin, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um solche Pannen in Zukunft zu verhindern.
Bei diesen Beratungen zu kommenden Wahlgängen sollten aber auch ganz andere Aspekte diskutiert werden. So ist beispielsweise das jetzige System der Kopf- und Listenstimmen ungerecht und undemokratisch. Kandidaten mit vielen Vorzugsstimmen wird der Einzug ins Parlament verwehrt, weil andere mit weniger Listenstimmen, aber einem besseren Listenplatz, durch den Devolutiveffekt des Kopfstimmensystems bevorzugt werden. Über diese Listenplätze entscheiden aber letztlich die Parteien und nicht der Wähler. Dabei – das können Sie anhand der letzten Wahlergebnisse ganz klar sehen, werden Kandidaten zu Ersatzkandidaten, die beispielsweise dafür gesorgt hätten, dass auch die Gemeinden Raeren und Lontzen in diesem Parlament vertreten wären. Der Wählerwille kommt hier also zu kurz. Das ist sehr bedauerlich und zeigt, warum unser Wahlsystem für viele Menschen nur schwer verständlich und nachvollziehbar ist.
Werte Kolleginnen und Kollegen, das Thema Wahlen steht, wie wir alle wissen fest auf der Agenda von Ausschuss I , der noch auf das Gutachten des juristischen Dienstes zur konstitutiven Autonomie wartet. Ich versichere Ihnen, dass ProDG das Thema ganz im Sinne der Transparenz und der Demokratie angehen wird.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.