DEKRETENTWURF ÜBER DAS ZENTRUM FÜR DIE GESUNDE ENTWICKLUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN – DOKUMENT 204 (2013-2014) NR. 3
Stellungnahme von Freddy Cremer:
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen aus Regierung und Parlament! Am 20. Januar 2014 wurde mit der einstimmigen Verabschiedung des Sonderdekrets der Grundstein für die Schaffung eines Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gelegt. Auch wenn man sich in der Politik vor Superlativen und Adjektiven wie „historisch“ in Acht nehmen sollte, kann man meines Erachtens doch mit Fug und Recht behaupten, dass es sich dabei um eine bedeutende dekretale Weichenstellung handelt. (Lesen Sie hier weiter: S. 34-38)
Stellungnahme von Minister Mollers:
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits mehrfach erwähnt, wurde das Sonderdekret zur Gründung eines Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bereits am 20. Januar 2014 verabschiedet. Ich bin sehr froh, dass es heute, bereits gut zwei Monate später, nach einer intensiven Arbeit der beiden Ausschüsse zur Verabschiedung des Organisationsdekrets kommt. Wenn man dem Grundtenor der Stellungnahmen Glauben schenken darf, dann hat die Regierung ihr Ziel, mit dem Organisationsdekret eine Zweidrittelmehrheit zu erzielen, wahrscheinlich erreicht. Wir werden sehen, ob sich diese Vermutung bei der Abstimmung bestätigt. (>> S. 38-40)
Stellungnahme Minister Paasch:
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! …
Kollege Braun, Sie glauben, einige Lücken im Angebot des neuen Dienstes ausgemacht zu haben. Sie sind der Meinung, dass mit diesem Angebot nicht alle Kinder und Jugendlichen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft berücksichtigt würden. Diese Wahrnehmung ist falsch! Alle Kinder im Vorschulalter werden von diesem Dienst unterstützt und alle Jugendlichen, die eine Unterrichtseinrichtung in unserer Gemeinschaft besuchen, werden von dem neuen Dienst betreut werden. Selbstverständlich kommt das Angebot des neuen Dienstes nicht für den Siebzehnjährigen in Frage, der ein Studium in der Französischen Gemeinschaft aufnimmt, denn die Französische Gemeinschaft gehört nach meiner geografischen Kenntnis nicht zur Deutschsprachigen Gemeinschaft. Wir können selbstverständlich nur Verantwortung für diejenigen übernehmen, die eine Unterrichtseinrichtung besuchen, die sich in unserer Gemeinschaft befindet. (>> S. 40-42)