DEKRETENTWURF ZUR ZUSTIMMUNG ZU DEM FAKULTATIVPROTOKOLL ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE RECHTE DES KINDES BETREFFEND EIN MITTEILUNGSVERFAHREN, GESCHEHEN ZU NEW YORK AM 19. DEZEMBER 2011 – DOKUMENT 210 (2013-2014) NR. 2
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde diskutieren wir jetzt über eine Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes – auch bekannt als UN-Kinderrechtskonvention.
In dem vorliegenden Fakultativprotokoll geht es um die praktischen Schritte bezüglich der Mitteilungen im Falle eines Vertragsbruchs gegenüber diesem UN-Übereinkommen oder den bereits abgeschlossenen Fakultativprotokollen, die im Wesentlichen die Themen Kinderhandel, Kinderprostitution, Kinderpornografie und Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten betreffen. Vereinfacht ausgedrückt: Dieses Fakultativprotokoll eröffnet Kindern die Möglichkeit, sich im Falle der Verletzung ihrer Rechte beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu beschweren, und regelt das dabei anzuwendende Verfahren, dem sich die unterzeichnenden Staaten fügen müssen. (>> S. 87-88)
Stellungnahme von Lydia Klinkenberg:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, werte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits gesagt, ergänzt
das vorliegende Dokument das †bereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes und definiert die einzelnen Schritte des Mitteilungsverfahrens für den Fall, dass diese Rechte verletzt werden. Trotz aller Akzeptanz ist der Schutz der Kinder vor Notlagen, Gewalt, Ausbeutung, Kinderprostitution und Kinderhandel, Diskriminierung, Armut und Benachteiligung nach wie vor noch nicht überall Realität. Das ist sehr bedauerlich, denn letzten Endes nutzt alles, was Kindern nutzt, der gesamten Gesellschaft. Die Gesellschaft selbst ist der Gewinner. (>> S. 88)