DEKRETENTWURF ZUR BILLIGUNG DES ZUSAMMENARBEITSABKOMMENS VOM 13. DEZEMBER 2013 ZWISCHEN DEM FÖDERALSTAAT, DEN GEMEINSCHAFTEN, DEN REGIONEN UND DEN GEMEINSCHAFTSKOMMISSIONEN ZUR DURCHFÜH-RUNG VON ARTIKEL 3 §1 DES VERTRAGS ÜBER STABILITÄT, KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION – DOKUMENT 207 (2013-2014) NR. 2
Stellungnahme von Alfons Velz:
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen aus Regierung und Parlament! Ging es am 14. Oktober in diesem Hohen Haus noch um die Zustimmung zum Fiskalpakt, um die Fragen und Unsicherheiten, die er aufwirft, und um das Für und Wider, das mit ihm verbunden ist, so erwartet man heute von uns, dass wir die konkrete Umsetzung des Vertrags auf nationaler belgischer Ebene billigen, und zwar auf der Grundlage eines Zusammenarbeitsabkommens, das im Konzertierungsausschuss ausgehandelt wurde. Es geht also eigentlich – obwohl es anders gelaufen ist – heute Abend nicht darum, wieder einmal über die Schuldenbremse und den Fiskalpakt zu lamentieren. Im Gegensatz zu dem, was auf dem Blatt steht, das mir die Fiskalpaktgegner beim Betreten des Parlaments in die Hand gedrückt haben, tritt durch die heute vorgesehene Billigung des Zusammenarbeitsabkommens der EU-Fiskalpakt nicht in Kraft. Nein, er ist schon seit dem 1. Januar 2013 in Kraft, wie eben mehrfach erwähnt wurde. Wie Herr Arimont zu Recht gesagt hat, ist er eigentlich schon seit 1992 in Kraft. Allerdings scheint es mit der freiwilligen Selbstkontrolle nicht ganz geklappt zu haben, weshalb man heute nachlegen muss. (Lesen Sie hier weiter: S. 59-61)