In der aktuellen Frage an Minister Mollers in der Plenarsitzung vom 18. November 2013, wurde die Veranstaltung mit dem Titel „Kind und Karriere? Na klar!“ genannt. Ein Fazit dieser Veranstaltung der Frauenliga in Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Sozialrat der DG lautete, dass zum einen mehr und zum anderen auch für jeden finanzierbare Betreuungsplätze gebraucht würden, damit Familie und Beruf tatsächlich zu vereinbaren sind. Erwähnt wurde, dass derzeit daran gearbeitet werde, neben der für 2014 anstehenden Realisierung der Kinderkrippe in Sankt-Vith auch gesetzliche Neuregelungen einzuführen, die z.B. das Zusammenarbeiten mehrerer Tagesmütter auf lokaler Ebene erlaubten und so das Angebot der Betreuungsplätze auch kurzfristig erhöhen würden. Minister Mollers wurde gefragt, wie diese Neuregelungen konkret aussehen sollen und ab wann mit der Einführung dieser Neuregelungen gerechnet werden kann.
Minister Mollers antwortete darauf, dass die Regierung bereits seit zwei Jahren an einer Novellierung des Erlasses vom 18. Januar 2007 über Kinderbetreuung arbeitet. Im Laufe dieser Arbeiten hat sich auch gezeigt, dass das dem Erlass zugrunde liegende Dekret über die Betreuung von Kindern von 1988 nicht mehr zeitgemäß ist. D.h. bevor ein neuer Erlass verabschiedet werden kann, wird das Parlament zunächst über ein neues Dekret befinden müssen, das den Rahmen der Kinderbetreuung in der DG besser definiert. Ein erster Dekretvorentwurf wurde mittlerweile vom Staatsrat begutachtet und die Bemerkungen des Staatsrates werden bearbeitet, so dass dem Parlament der Dekretentwurf wohl in Kürze vorgelegt werden kann.
Im Erlass geht es konkret darum, die Kleinkindbetreuung im Rahmen der DG-Zuständigkeiten aufzuwerten um in der Folge mehr Betreuungsplätze zu schaffen. Der neue Erlass für die DG sieht beispielsweise eine progressive Steigerung der Entschädigung der Tagesmütter vor. >> Lesen Sie hier die weiteren Maßnahmen in der ausführlichen Antwort des Ministers
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