Antwort des Ministers Mollers auf eine Aktuelle Frage zum Thema Finanzierung der Häuslichen Versorgung in der Plenarsitzung vom 17. September 2013
Minister Mollers erklärt, dass zwischen 2005 und 2012 der Zuschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft an den von Frau Franzen angesprochenen Dienst der häuslichen Hilfe um knapp 35 % angestiegen ist, das war ein Plus von 468.000 EUR, während im gleichen Zeitraum die Zahl der Nutznießer, die nicht im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems des Föderalstaates bedient wurden, nur um knapp 10 % gestiegen ist.
Vor diesem Hintergrund von einer „chronischen Unterfinanzierung“ seitens der DG zu reden, wie Frau Franzen das tut, das sei schon ein starkes Stück!
Zur Frage, wie der aktuelle Stand beim Ausführungserlass zum Dekret von 2009 über die häusliche Hilfe sei, antwortet Minister Mollers, dass
der Vorentwurf eines Erlasses der Regierung bezüglich der Dienste der häuslichen Hilfe und der Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe prioritär im Jahr 2010 erarbeitet wurde.
Nach nun sehr schwierigen und langwierigen Diskussionen vor allem zwischen den beiden Diensten der häuslichen Hilfe einerseits und der neutralen Beratungsstelle Eudomos andererseits wurde Ende 2012 unter anderem auch auf Wunsch des Familienhilfedienstes, ein Implementierungsprozess in Begleitung von Prof. Dr. Mennemann unter Beteiligung aller Dienste und der Beratungsstelle gestartet. Dieser Prozess, der eventuelle Anpassungen sowohl im Dekret als auch am Erlassentwurf zur Folge haben könnte, läuft aktuell noch.
Die Problematik eines eventuellen Defizits des betroffenen Familienhilfedienstes im Jahr 2012 wurde zwar im Protokoll der Begleitausschüsse vom 16. April und vom 13. September 2012 festgehalten, aber der Dienst äußerte noch im Begleitausschuss vom 13. September 2012, dass das Stundenpaket für 2012 ausreichend sei. In der jetzigen Darstellung des Dienstes stellt das Überschreiten des Stundenkapitals jedoch den Hauptteil des Defizits dar.
Minister Mollers ist bewusst, dass eine genaue Vorabschätzung der geleisteten Stunden schwierig ist, ein voraussichtliches Überscheiten des Stundenkapitals muss jedoch im betreffenden Jahr mitgeteilt werden, um dem Parlament noch zu Jahresende eine Haushaltsanpassung vorschlagen zu können. Im vorliegenden Fall teilte der Dienst erst nach Januar 2013 mit, dass das Stundenkapital 2012 überschritten worden sei. Für das Defizit 2012 bedeutet das leider, dass die Regierung haushaltstechnisch im Rahmen der aktuellen Regelung keinen Handlungsspielraum hat. Da auch für das Jahr 2013 der Bedarf des Dienstes mit dem im Vertrag 2013 bewilligten Stundenkapital voraussichtlich nicht abgedeckt ist, wird die Regierung dem Parlament einen Anpassungsvorschlag für die Finanzierung zusätzlicher Dienstleistungsstunden unterbreiten. …