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Beschäftigungsbedingungen auf den PPP-Baustellen

Plenarsitzung 24. Juni 2013

Die Vergabe des PPP-Schulbauvorhabens erfolgte im Verhandlungsverfahren auf der Grundlage des von einer Rechtsanwaltsgesellschaft erstellten Projektvertrages.

Den Vertragspartnern wurde für alle Bauprojekte generell die Einhaltung aller Gesetze und damit des gesamten geltenden Rechtes zur Auflage gemacht.

Alle Bauunternehmer und Subunternehmer sind verpflichtet, alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die in Belgien Anwendung finden. Sollte sich herausstellen, dass der ein oder andere Unternehmer dagegen verstoßen hat, wird er zur Rechenschaft gezogen werden.

>> Lesen Sie hier die Stellungnahme von Minister Oliver Paasch