Plenarsitzung 24. Juni 2013
Im Februar 2013 wurde bereits der neue Geschäftsführungsvertrag zwischen der Regierung und der Dienststelle für Personen mit einer Behinderung ausführlich erläutert. Ein Schwerpunkt dieses Geschäftsführungsvertrages ist die Erstellung eines Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit einer Behinderung.
Es wurde festgestellt, dass der Zeitplan für die Erarbeitung dieses Aktionsplanes, so wie er im Geschäftsführungsvertrag noch vorgesehen worden war, nicht eingehalten werden kann. Die vielfachen Gründe dafür wurden ebenfalls bereits beleuchtet.
Der Aktionsplan soll im Frühsommer 2014 fertig erarbeitet sein und wird dann auch über verschiedene Kanäle veröffentlicht, unter anderem natürlich im Internet.
>> Lesen Sie hier die Stellungnahme von Minister Harald Mollers