03. Juni 2013
Vereinbarungen mit der Handwerkskammer Aachen
Eupen/Aachen. Mit einer Ausbildung zwei Gesellenbriefe erwerben – das geht künftig für Friseur-Lehrlinge und Auszubildende im Kfz-Mechatroniker-Handwerk. Die Bidiplomierung in diesen beiden Berufen haben die Handwerkskammer Aachen und das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen vereinbart. Sie gilt für Lehrlinge im Gebiet des Kammerbezirks Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.
Die Bewerber für die Bidiplomierung erklären sich bereit, ihre Gesellenprüfung in Anwesenheit eines externen Beobachters oder einer externen Beobachterin aus der Nachbarregion abzulegen. Außerdem müssen sie bereit sein, ein 14-tägiges Praktikum in einem Fachbetrieb im Nachbarland zu absolvieren und Teile aus den Prüfungen der jeweiligen Nachbarregion ablegen. So steht für die belgischen Teilnehmer im Friseurhandwerk zusätzlich eine Kundenberatung auf dem Plan und bei den deutschen Absolventen Bartschneiden und Rasur. Die Zulassung zur Bidoplimierung erfordert bestimmte Leistungen und erreichte Punkte auf dem Abschlusszeugnis der Bildungsstätten …
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Foto: Minister Oliver Paasch mit Präsident der Handwerkskammer Aachen: Dieter Philipp